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Mümmel 27.01.2013 12:14

Durchlauferhitzer Reparatur - zahlt Mieter oder Vermieter?
 
Mein Beitrag vom 26.01.2013
Wer ist überhaupt für die Wartung der Warmwasserversorgung bzw Geräte zuständig?Und muss deise überhaupt gemacht werden?
Wie schon erwähnt, hat der Handwerker keine Leistung erbracht und die Reinigungsarbeiten ( Entkalkung Wasserhahn, Dusche ) habe ich geleistet.
Es entstanden keine Materialkosten, die Forderung von 51.05 EUR für ein 10 Min.
Gespräch finde ich hier als überzogen.
Ich habe der Hausverwaltung nur mitgeiteilt, dass das Gerät kein warmes Wasse abgibt.
Die Hausewaltung hat dann die Frima Beauftragt.
Kann mir hier einer den Sachverhalt näher erklären.
Der Mietvertag ist von 1995 und eine Klausel über Reperaturanteilemäßige Kosten sind nicht vorhanden.
MfG
M.Dicken

Regenmacher 27.01.2013 15:39

AW: Durchlauferhitzer Reparatur - zahlt Mieter oder Vermieter?
 
Kosten der Wartung an Heizungen und Warmwassergeräten sind umlegbar. Anders sähe es aus bei Reparaturen/Ersatz, da muss der Mieter nur bezahlen, wenn dies im Rahmen einer Kleinreparaturregelung im Mietvertrag vereinbart ist.


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