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Neuer Bodenbelag

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 23.02.2013, 15:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2013
Beiträge: 1
Standard Neuer Bodenbelag

Ich habe folgendes Problem : wir wohnen seit 13 Jahren in einer Mietwohnung und der Teppichboden im Wohnzimmer ist ziemlich mitgenommen.Unsere Vermieterin hatte sich bereit erklärt,einen neuen Belag zu bezahlen.Nun musste im Klo ein neues Waschbecken installiert werden und auch in der Dusche musste einiges gerichtet werden,wofür die Vermieterin ca.800 .- Euro bezahlt hat.Nun will sie von einem neuen Boden nichts mehr wissen,da hätte sie jetzt kein Geld mehr,zumal sie auch das Haus vollisolieren möchte. Ist das rechtens ?



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  #2  
Alt 23.02.2013, 17:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neuer Bodenbelag

Zitat:
Ist das rechtens ?
Aber sicher. Es steht nirgendwo geschrieben, in welchen Zeiträumen solche Dinge ausgetauscht/erneuert werden müssen. Ich habe mir sagen lassen, dass es durchaus Mieter gibt, die Teppichböden und Sanitärinstallationen auf eigene Rechnung erneuern, weil sie schöner wohnen wollen.

Sollte der Teppichboden Löcher, o.ä. aufweisen, dann wäre eine Minderung der Miete denkbar, weil hier Stolper/Verletzungsgefahr besteht.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.02.2013, 04:51
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neuer Bodenbelag

Die Mieterin sollte den Wohnungszustand und deren Funktionfähigkeit mit folgendem vergleichen:
Zitat:
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
badezimmer, mietminderung, teppichboden, waschbecken


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