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Esmeralda 18.02.2013 20:24

Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?
 
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe ein Problem mit der Einbauküche in der von uns gemieteten Wohnung.

Diese war bereits in der Wohnung als wir vor 7 Jahren eingezogen sind. Es sind ganz billige Möbel aus Pressspan mit weißer Kunststoffoberfläche, die leider leicht Flecken bekommt - aber darum geht es nicht, sondern um die Elektrogeräte.

Eingebaut wurde die Küche, inklusive Elektrogeräte, von der vorletzten Mieterin. Nun ist der Geschirrspüler defekt und bei dem Kühlschrank die Scharniere kaputt, so dass die Tür nur noch hält, weil wir sie beim Öffnen anheben, damit das Scharnier nicht vollends abbricht. Die beiden Geräte sind mindestens 15 Jahre alt, wahrscheinlich sogar noch älter.

In unserem Mietvertrag steht, dass die Küche zu unserer Verfügung steht, Reparaturen oder die Erneuerung von Elektrogeräten vom Vermieter aber nicht übernommen werden. Ist das so rechtlich in Ordnung oder ist das gesetzlich anders geregelt?

In eine andere Wohnung in unserem Haus hatten dieselben Vermieter vor zig Jahren selber eine Einbauküche einbauen lassen und dieselbe vertragliche Vereinbarung mit der Mieterin getroffen. Vor Kurzem ging dort der Kühlschrank kaputt. Da die Mieterin nicht bereit war diesen zu ersetzen und mit Auszug drohte, kauften die Vermieter ihr einen neuen.

Können wir damit argumentieren und ebenfalls Ersatz verlangen? Andernfalls wäre es ja eine Ungleichbehandlung, also sehr ungerecht.

Vielleicht weiß jemand von Euch Rat?

Regenmacher 19.02.2013 08:23

AW: Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?
 
Zitat:

In unserem Mietvertrag steht, dass die Küche zu unserer Verfügung steht, Reparaturen oder die Erneuerung von Elektrogeräten vom Vermieter aber nicht übernommen werden. Ist das so rechtlich in Ordnung oder ist das gesetzlich anders geregelt?
An dieser Vereinbarung ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen. Kaufen Sie neue Geräte, das haben Sie per Mietvertrag vereinbart.

Sange 25.02.2013 09:01

AW: Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?
 
Als Individulavereinbarung würde ich das auch als wirksam vereinbart sehen, aber in einem Formularmietvertrag wären das eine unwirksame Vereinbarungen.

Solange die angesprochenen Gegenstände im Eigentum des Vermieters stehen und sogar noch Miete dafür gezahlt wird, ist der Vermieter für Instandhaltung/Instandsetzung/Ersatzbeschaffung verantwortlich.

Aber auch dann, wenn keine Miete dafür gezahlt würde, läge die Verantwortung immer noch beim Vermieter, da es sich dann um eine "Leihe" handeln würde.

Regenmacher 25.02.2013 09:13

AW: Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?
 
Zitat:

Aber auch dann, wenn keine Miete dafür gezahlt würde, läge die Verantwortung immer noch beim Vermieter, da es sich dann um eine "Leihe" handeln würde.
Mit diesem Argument würde ich sehr vorsichtig argumentieren, denn eine Leihe könnte jederzeit beendet werden.

Sange 25.02.2013 19:03

AW: Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6783)
Mit diesem Argument würde ich sehr vorsichtig argumentieren, denn eine Leihe könnte jederzeit beendet werden.

Ja, das wäre möglich, aber nicht in diesem Fall - da die Leihe an den Mietvertrag gekoppelt ist.

Aber das hat doch mit der Verantwortung des Vermieters für die vermietete Küche nichts zu tun. Dazu auch § 535 BGB.

Einschlägig wäre der § 602 BGB.

Vogel 26.02.2013 13:34

AW: Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?
 
Ganz andere Sache, wenn du dir selbst Geräte kaufst, hast du erstmal welche und kannst selbst aussuchen, ob sie z.B. Energieeffizient sind - 15 Jahre alte sind es jedenfalls NICHT.


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