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Mark Trade 11.06.2009 18:01

Mieter kürzt die Miete wegen Reparatur
 
hallo, wer klärt mich auf, was man gegen einen solchen Mieter unternehmen kann, bitte:
Er erteilte mir Hausverbot (angeblich Sachbeschädigung an meinem vermieteten Haus weil sein selbst eingebauter Laminat aufsteht). Er repariert auch unbekannte Mängel selbst oder beauftragt Firmen.
Ich habe keine Möglichkeit diese Ersatzvornahme zu sehen und müßte einen Gutachter anmelden. Dann zieht er auch noch die Rechnung 350€ ohne Erlaubnis von der Miete ab. Die Aufforderung mir doch die Rechnung der Reparatur zu senden, damit ich die fachmännische Ausführung auch hinsichtlich der Gewährleistung prüfen kann, ignoriert der feine Herr. Ich brauch doch den Beleg fürs Finanzamt und wenn er morgen auszieht, für den Makler. Auch muß ich verhindern, dass er beim Auszug die Rechnung zum 2. Mal ansetzt! Ich will die Kosten jetzt von der Steuer absetzen.
Meine Frage: Wie kann ich erzwingen, dass die Rechnung herausgegeben wird. Gibt es ein vergleichbares Urteil?
Ist das nicht ein Straftatbestand? Danke sehr für eine Mail.

Recht-Einfach 11.06.2009 20:24

AW: Mieter kürzt die Miete wegen Reparatur
 
Hallo Mark,

wenn der Mieter den Rechnungsbetrag von der Miete kürzt, dann ist auch dazu verpflichtet, die Kürzung nachzuweisen.

Ich sage es mal lapidar: Sonst könnte ja jeder kommen ...

Mein Vorschlag: Die Kaution in Höhe von 350 Euro anteilig einbehalten, bis die Rechnung vorliegt und der Nachweis der Reparatur erbracht ist.
Ohne Rechnung keine Mietkaution!

Darüberhinaus:
Wenn der Mieter die Mängel vorher nicht angezeigt hat und auf eigene Faust eine Reparatur veranlasst, dann ist er auch für das Begleichen der Rechnung verantwortlich! "Wer bestellt, der zahlt!" Grundsatz - und kann diese Kosten für die Reparatur meiner Meinung nach auch nicht dem Vermieter gegenüber geltend machen, da keine Mängel angezeigt wurden!

Aus diesem Grunde rate ich mal zur Rücksprache mit einer der großen Vermieterorganisationen oder ggf. einem Fachanwalt für Mietrecht, um die eigenen rechtlichen Belange mit professionellem Beistand durchzusetzen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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