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shoarsh 24.02.2008 23:05

Abwasserleitung defekt - Wer zahlt das?
 
Hallo,

folgendes:
Meine Mitbewohnerin rief mich vergangenes Wochenende an und teilte mir mit, dass als sie aus der dusche kam die Küche unter Wasser stand. Das Wasser war aus der Spüle herausgedrückt worden. Schlussfolgerung: Abwasserleitung verstopft. Nach vergeblichem Selbstversuch, die Leituing frei zu bekommen dann der Anruf bei mir.
Ich riet ihr den Vermieter anzurufen, sodass dieser uns einen Klemptner schickt um das Problem zu beheben. Es war Samstag und der Vermieter nicht zuhause, nur sein volljähriger Sohn. Dieser versicherte uns, seinen Vater zu informieren und gab uns die Telefonnummer eines Klemptners, der kürzlich in einer anderen Wohnung in Haus irgendwas repariert hatte. Ohne Wasser ist es schlecht, ein Wochenende rumzukriegen, also entschieden wir uns, den Klemptner selbst anzurufen, Vermieter war ja nicht da.
Klemptner kommt und behebt den Schaden und informiert meine Mitbewohnerin, dass er die Rechnung an den Vermieter schickt.
Anfang der folgenden Woche haben wir wiederholt versucht, den Vermieter zu erreichen. Seine Frau war am Telefon, und er sicher auch zuhaus, sie fragte ihn nämlich ob er uns sprechen will. Wollte er nicht und sie beendete das Gespräch mit "Das warten wir erstmal ab."
Heute rief der Makler an. Wir sollen die Rechnung selbst begleichen. Der Betrag liegt etwas unter Hundert Euro. Die Klausel für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sagt, dass wir bis 120 Euro selbst zahlen müssen.

Die Frage ist für mich, ob dies eine Schönheitsreparatur laut rechtlicher Definition ist. Greift die Klausel in diesem Fall oder nicht. Ich ging eigentlich davon aus, dass der Klempter die Rechnung nicht ohne Grund an den Vermieter geschickt hat. Ich dachte das wäre schon richtig so.
Nebenbei: Mit dem Vermieter gibts nur Ärger, wenn überhaupt Kontakt aufgenommen wird...

Vielen Dank für guten Rat

Recht-Einfach 25.02.2008 11:42

Hallo,

also es ist generell zulässig kleine Instandhaltungsarbeiten vom Mieter übernehmen zu lassen.
Diese umfassen in der Regel:
Behebung kleiner Schäden an Anlagen für Elektrizität, Gas, Wasser, den Heizeinrchtungen, Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen.

Wenn somit 120,- EUR in Ihrem Mietvertrag geregelt sind, so sind die Kosten meiner Meinung nach auch von Ihnen zu übernehmen.

Sie können sich aber gerne noch einmal an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt für Mietrecht wenden, um Sicherheit zu haben.


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