Beteiligung an Schöheitsreperaturen?
ich ziehe nach vier jahren aus meiner wohnung aus!nun soll ich mich mit 300,- an den kosten für eine neue lackierung der türrahmen beteiligen!diese weisen normale gebrauchsspuren an den ecken auf wo der lack teilweise ein wenig abgesprungen ist!muß ich mich an den kosten beteiligen?
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AW: Beteiligung an Schöheitsreperaturen?
Hallo mel78,
in diesem Fall ist den Vereinbarungen des Mietvertrags Folge zu leisten. Wenn bei Auszug Mängel durch den Vermieter festgestellt werden, dann hat er auch das Recht auf Beseitigung in einem gewissen Ausmaß. Hierzu möchte ich einen Artikel zum Thema Schönheitsreparaturen empfehlen: Schönheitsreparaturen Vielleicht schafft dieser weiteren Aufschluss. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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