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Löwenzahn 04.06.2013 17:02

Herdplatte tot
 
Hallo wiedermal,

in diesem Mietrechtdjungel ist es ganz schön, wenn es eine Anlaufstelle für Hilfe gibt - fällt mir gerade einmal wieder auf. :)

Zum Thema, das ist recht schnell erklärt.

Ich bin gestern von meinem Nebenjob heimgekommen, wollte mir etwas zu Essen kochen. Meine Mitbewohnerin kochte gerade Reis, also habe ich einen weiteren Topf mit Wasser für Nudeln aufgesetzt und die Platte hochgedreht, solange bin ich in die Dusche. Als ich wieder raus kam - keine 5 Minuten später -, war das Wasser noch immer lauwarm. Der Reis wurde noch gar, allerdings lief danach einfach nichts mehr. Die Platten, die vor meinem Duschgang angestellt waren, kühlten einfach ab. Der Herd hat einfach seine Tätigkeit eingestellt, ohne irgendein auffälliges Anzeichen. Keine Platte wird seitdem mehr heiß, auch die Lämpchen leuchten seit der Reiskocherei nicht, wie sie es normalerweise tun, wenn man eine Platte anschaltet.

Der Ofen und alles andere elektronische in der Wohnung funktioniert weiterhin. Auch die Sicherungen scheinen alle noch drin zu sein, kein Kläppchen ist umgeschaltet.

Hinzuzufügen ist, dass ich der Hauptmieter bin, meine 2 Mitbewohner haben einen Untermietvertrag mit mir geschlossen. Gegenstand meines Mietvertrages mit der Vermieterin war u.a. auch die Küche, natürlich. Es ist eine einfache Aufzählung, welche Räume mitvermietet werden, Einrichtung wird nicht explizit erwähnt.

Zu Mängel und Schäden gibt es nur einen Punkt im Mietvertrag, der lautet, ich zitiere:

"Mängel und Schäden an der Wohnung

1. Der Mieter hat die Wohnung renoviert übernommen.

2. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.

3. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug verursacht haben."


Wie verpflichtet, habe ich der Vermieterin gleich gestern Abend noch eine Mail geschrieben.
Als Antwort kam nur, dass ich mich darum zu kümmern habe, sie hat mir die Rechnung des Ofens samt Herdplatte etc mitgeschickt und die Rechnung des Elektrikers, der alles eingebaut hat.
Ich solle klären, ob es sich um einen Garantiefall handle, wenn ich den Herd unsachgemäß behandelt hätte, dann wäre es "meine Sache"...

Ist das so in Ordnung, bin ich tatsächlich für die Reperaturarbeiten zuständig?
Der Ofen wurde am 29.6.2011 beim Einrichtungshaus Inhofer erstanden. Also noch keine 2 Jahre her...

Wie sollte ich am besten vorgehen? Zuerst beim Möbelaus anrufen und die Fragen wegen Garantie etc...weil ich will nicht einfach einen Elektriker dran werkeln lassen, um dann womöglich eine noch bestehende Garantie zu gefährden.


Ist jetzt doch etwas länger geworden. Danke schon mal vielmals für mögliche Antworten und die Leute, die sich hier Zeit für mich nehmen!!!

Einen schönen Abend!

Regenmacher 04.06.2013 17:38

AW: Herdplatte tot
 
Zitat:

Ist das so in Ordnung, bin ich tatsächlich für die Reperaturarbeiten zuständig?
Was ist Ihnen lieber, dass der Vermieter einen Termin beim Händler macht und der Kundendienst vor geschlossener Tür steht?

Recht-Einfach 05.06.2013 08:34

AW: Herdplatte tot
 
Hier sollten Sie tätig werden! Der direkte Weg ist sicherlich immernoch der Beste.
Klären Sie den Garantiefall ab. Sollte die Gewährleistung nicht ziehen, wenden Sie sich wieder an den Vermieter bzgl. der Reparatur und beschreiben Sie, dass das Gerät von Ihnen ordnungsgemäß genutzt wurde und kein Verschulden (wenn es denn so ist) von Mieterseite aus vorliegt.

Prüfen Sie bitte auch die Klausel für mögliche Kleinreparaturen in Ihrem Mietvertrag.


Mietrecht Einfach

Sange 06.06.2013 03:44

AW: Herdplatte tot
 
Zitat:

Ist das so in Ordnung, bin ich tatsächlich für die Reperaturarbeiten zuständig?
...
Nein, ein Mieter ist das nicht .


Der Mieter meldet den Mangel/Schaden unverzüglichh dem Vermieter. Alles weitere müsste der Vermieter veranlassen.

Der Mieter hätte die Möglichkeit ab dem Datum der Mangelmeldung eine Mietminderung durchzusetzen und nach einer Fristsetzung zusätzlich eine Selbstvornahme einzuleiten.


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