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chris_geisbauer 25.02.2008 10:11

Ein Zimmer nicht heizbar in 2-Zimmer-Whng
 
Hallo,

ich habe seit 1.2 eine Wohnung angemietet, in der in dem größten Raum keine Heizung steht.
In dem anderem Zimmer ist ein Kohleofen installiert.
In dem ofenlosen Zimmer könnte einfach ein Ofen angebracht werden, da dort auch ein Kaminzug ist.
Ich möchte fragen wie ich vorgehen kann.
Der Raum wird keine 15 Grad warm und ist im Winter unbenutzbar.
Leider ist seit Mietbeginn kein Ofen drin und das ist auch so in dem Übergabeprotokoll festgehalten, aber nicht im Mietvertrag.
Der Mietvertrag äußert sich dazu gar nicht.
Aber der Raum ist einfach zu kalt. Hab gelesen, dass es allg. Mietrecht ist, dass mindestens 20 Grad erreicht werden können müssen. Kann ich nun rechtlich einen 2. ofen bekommen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus
chris

Recht-Einfach 25.02.2008 11:01

Hallo Chris,

also der Mieter hat generell Recht darauf, dass sich seine Wohnung in einem betriebsfähigen Zustand befindet. Das Problem was ich sehe ist, dass du Kenntnis von einem fehlenden Ofen hattest - und dies wurde ja auch schriftlich festgehalten. Dennoch ist dieser Zustand meiner Meinung nach nicht zumutbar.

Hast du den Vermieter denn schon einmal darauf angesprochen?
Es wäre ja sicherlich auch in seinem Sinne die Wohnung betriebsbereit zu halten und ggf. Kosten zu investieren, damit das Mietverhältnis mit dir weiterhin besteht.

Bevor es zu rechtlichen Schritten kommt solltest du auf jeden Fall einmal mit deinem Vermieter sprechen und versuchen diesen Mißstand außergerichtlich zu erreichen.

Es würde mich freuen, wenn du dich mal meldest, wie es weitergeht.

chris_geisbauer 25.02.2008 11:11

habe meinem vermieter heute ein freundlichen fax geschickt und meine bitte geäußert.
meine nachbarn haben nämlich einen 2. kamin bekommen von daher hoffe ich dass ich auch einen bekomme, zumal wir beide zum1.2 eingezogen sind.

Habe auch noch eine weitere Informationsquelle gefunden, die da sagt:

Heizung - Mieteranspruch auf beheizte und warme Wohnung
Mieter haben Anspruch auf eine beheizte und warme Wohnung. Die Zentralheizung muss so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird, und zwar in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 23 bzw. 24 Uhr. Mietvertragsklauseln, die niedrigere Temperaturen oder kürzere Heizzeiten nennen sind unwirksam.

Recht-Einfach 25.02.2008 11:46

Also wenn es bei deinen Nachbarn der Fall war, dann sollte dem ja auch nichts entgegenstehen, dass auch du deinen Anspruch geltend machst.

Viel Erfolg dabei wünsche ich und die Aussichten scheinen ja sehr gut zu sein ;)


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