Defekter Aufzug
Ich vermiete in einem Personalwohnheim (Krankenhaus) einige Appartements.
Nun hat eine Mieterin moniert (sie hat nur 3 Monate hier gewohnt), dass der Aufzug während dieser 3 Monate (sie wohnte im 2. Stock) defekt war. Sie möchte deshalb die Nebenkosten die wir ihr bei den Nebenkostenabrechnung berechnet haben (13,67 € - Kosten für Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung, Pflege, TÜV) nicht bezahlen. Nun ist das ja ein kleiner Betrag - aber für mich doch wichtig zu wissen - wie ich das handhaben soll - es gibt ja noch mehrere Mieter hier im Hause. Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Herzliche Grüße von Conny |
AW: Defekter Aufzug
Hallo Cornelia,
es ist ja so, dass ein defekter Aufzug einen Mangel an der Mietsache darstellt. Somit hätten die Mieter sogar Recht auf Mietminderung, wenn der Mangel nicht zeitnah beseitigt wird. Dies scheint nach 3 Monaten, oder ggf. längerem Nutzungsausfall ja der Fall zu sein. In diesem Falle würde ich als Vermieter die Kürzung der Nebenkosten "hinnehmen", da die Miete ja scheinbar nicht gekürzt wurde. Und ggf. hätte der Mieter sogar die Option beide Kosten, also Nebenkosten, sowie Miete (natürlich nur mit einem sehr geringen Anteil) für den defekten Fahrstuhl abzuziehen. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach |
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