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corsamaus 13.07.2009 00:07

Reperatur an der Balkontür
 
Hallo,
vielleicht gibt es ja schon diese Frage, aber ich bin neu hier und muss mich erstmal zurechtfinden, ich bitte also um Verständnis:)

Wir sind vor fast einem Jahr in unsere neue Wohnung gezogen und fühlen uns hier auch recht wohl, nur hatten wir von Anfang an Probleme mit einigen Sachen, die Heizkörper funktionierten nicht richtig, was dann nach etlichen Wochen endlich gemacht wurde.

Nun haben wir immer wieder bei starkem Regen Wasser in der Wohnung, welches von der Balkontür reinläuft. Dies soll nach mehrmaligen Aufforderungen an unseren Vermieter nun nächste Woche gemacht werden, die Reperatur ist sehr aufwendig und nun meine Frage: Können die Kosten auf uns als Mieterhöhung abgwälzt werden oder ist das allein Vermietersache???
Gruss

Recht-Einfach 13.07.2009 13:51

AW: Reperatur an der Balkontür
 
Hallo corsamaus,

der Vermieter hat natürlich das Recht die Miete zu erhöhen, zumindest bis zur ortsüblichen Miete. Hier gibt eine notwendige Reparatur jedoch keinen Ausschlag, da die Wohnung mit der Reparatur auch nur in einen vertragsgemäß nutzbaren Zustand versetzt wird.

Theoretisch hättet Ihr sogar Anspruch auf Mietminderung für diesen Mangel. Wie hoch dieser prozentuale Satz sein könnte ist schwer zu sagen. Ggf. 5% für den Zeitraum des vorhandenen Mangels.

Worauf auch noch zu achten sein sollte: Wenn es schriftliche Korrespondenz gibt, sollte diese aufgehoben werden. Oder es sollte protokollartig der Verlauf der Mangelbeseitigung aufgezeichnet werden, falls durch die eingedrungene Feuchtigkeit Folgeschäden entstehen, wie z.B. Schimmelbildung, etc.
Hierbei kann der lange Zeitraum zwischen Meldung und Beseitigung vielleicht ausschlaggebend sein.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach

corsamaus 13.07.2009 22:51

AW: Reperatur an der Balkontür
 
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider gibt es keine schriftliche Korrespondenz da unser Vermieter genau gegenüber wohnt und alle Mängel die wir bisher hatten immer mündlich mitgeteilt wurden.

Schimmel ist in der Wohnung auch erst entstanden, nachdem die neuen Heizkörper installiert wurden und es wurde uns gesagt dass wir falsch lüften, der Schimmel befindet sich über der Eingangstür, dass soll aber ab August mit einer Aussenisolierung beseitigt werden.

Ferner haben wir in Erfahrung gebracht dass in den anderen Wohnungen auch Schimmelbefall ist, ich muss dazu sagen, dass die Wohnungen über einer Lagerhalle sind, ein Flachdach haben und alles gefliest ist.

Aber trotzallem erstmal Danke und Gruss

Recht-Einfach 14.07.2009 18:03

AW: Reperatur an der Balkontür
 
Hallo corsamaus,

nur mal eben zur Info: Schimmelbefall ist ein Grund für deine Mietminderung. Wir ghaben hierzu einen Eintrag, der dich sicher interessieren könnte:

Schimmelbefall: Schimmelbefall und Mietminderung


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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