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baerchi123 04.10.2013 11:33

Abfluß in Küche
 
Servus beinand,

die Frage wurde hier schon ein- zweimal gestellt doch irgendwie wurde Sie nie so beantwortet damit ich was damit anfangen kann. Zu meinem Fall.

Der Mieter hat bei seinem Vermieter angezeigt, das der Abfluß in der Küche nichtmehr richtig abläuft. Der Siphon wurde abgeschraubt und gereinigt vom Mieter keine Besserung.
Der Vermieter beauftragte dahingehend eine Sanitärfirma, diese kam, hat den Siphon demontiert und die Spirale direkt in das Rohr in der Wand eingeführt. Nach einigen Metern wurde die Verstopfung lokalisiert und es wurden einzelne Haare mitrausgebracht. Danach war der Abfluß wieder Top.

Wie verhält es sich jetzt mit der Rechnung? Der Vermieter hätte gerne die 130 Euro bezahlt, der Mieter will nicht zahlen.

Auf dem Protokoll des Abflußmann wurde nur vermerkt "Verschmutzung durch Haare / Fett".

An dem Abflußrohr geht gleichzeitig auch die Dusche drauf. Hier ist es doch auch bei sachgemäßer Verwendung nicht zu vermeiden, dass Haare in den Abfluß kommen (Sieb wurde von Mieter selbst installiert).

Kann es mir jemand definitiv sagen?

Danke :)

Regenmacher 04.10.2013 12:33

AW: Abfluß in Küche
 
Wenn, wie in diesem Fall feststeht, die Verstopfung vom Verhalten des Mieters herrührt, dann hat dieser auch für die Beseitigung aufzukommen. In Verbraucher- und Drogeriemärkten gibt es flüssige Rohrreiniger, die solche Verstopfungen beseitigen.

Das altbekannte Granulat gegen Rohrverstopfungen ist nicht zu empfehlen, da dieses gerne im Rohr verklumpt und dadurch die Verstopfung zunimmt.

Mietrecht und Abwasserprobleme, Verstopfungen u.a.

baerchi123 04.10.2013 12:41

AW: Abfluß in Küche
 
In deinem Link steht immer etwas von Vertragsmässigen Gebrauch. Inwieweit ist es nicht vertragsmäßig in einer Dusche die Haare zu waschen und in einer Spüle das Geschirr abzuspülen? Ich dachte immer dafür sind die Installationen da.
Vllt sollte man erwähnen das das Haus nicht erst seit 1 Jahr steht und auch die Haare von Vormietern bereits das Rohr zugesetzt haben und nur noch einzelne Haare das Rohr endgültig verschlossen haben können?

Regenmacher 04.10.2013 12:49

AW: Abfluß in Küche
 
Zitat:

und auch die Haare von Vormietern bereits das Rohr zugesetzt haben
Ja klar. Lass eine DNA Analyse machen, dass es nicht deine Haare sind.

Zitat:

Haare zu waschen und in einer Spüle das Geschirr abzuspülen?
Wenn aber durch die Rückstände von Haaren und Fett das Rohr verstopft, dürfe wohl das Vertragsgemäße überschrittenn sein.

Nutze deine Argumente bei deinem Vermieter und sage, dass du die Rechnung nicht bezahlst, weil der Dreck von den Vormietern stammt.

baerchi123 04.10.2013 15:25

AW: Abfluß in Küche
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 8084)
Wenn aber durch die Rückstände von Haaren und Fett das Rohr verstopft, dürfe wohl das Vertragsgemäße überschrittenn sein.

Warum ist es unvertragsmäßig, wenn man eine Dusche zum Duschen und eine Spüle zum spülen benutzt? Ein Haus das über 10 Jahre alt ist ist nunmal kein Neubau mehr.

Ich versteh einfach die Argumentation nicht, vor allem wenn Ich Deinen Link lese.

Sange 04.10.2013 17:17

AW: Abfluß in Küche
 
@baerchi123,

übergeben Sie die Angelegenheit Ihrer Privathaftpflichtversicherung, die wird es schon richten.

Es ist nicht vertragsgemäß, wenn die Abflussrohre durch Fett und Haare verstopft werden. Zumal man hier davon ausgehen muss, dass nur der jetzige Mieter der Verursacher sein kann. Klar gäbe es noch die Möglichkeit einer Beschädigung in den Abflussleitungen, die dann dafür sorgt, dass sich der Durchgang allmählich verringert. Aber davon wurde nichts berichtet.

Fett gehört sicher nicht in den Abfluss und Haare werden durch Haarsiebe zurückgehalten.

baerchi123 04.10.2013 19:13

AW: Abfluß in Küche
 
Zitat:

Zitat von Sange (Beitrag 8088)
@baerchi123,

übergeben Sie die Angelegenheit Ihrer Privathaftpflichtversicherung, die wird es schon richten.

Es ist nicht vertragsgemäß, wenn die Abflussrohre durch Fett und Haare verstopft werden. Zumal man hier davon ausgehen muss, dass nur der jetzige Mieter der Verursacher sein kann. Klar gäbe es noch die Möglichkeit einer Beschädigung in den Abflussleitungen, die dann dafür sorgt, dass sich der Durchgang allmählich verringert. Aber davon wurde nichts berichtet.

Fett gehört sicher nicht in den Abfluss und Haare werden durch Haarsiebe zurückgehalten.


Es wird wohl auf die Haftpflichtversicherung in diesem Fall bei der Person hinauslaufen. Mir ging es eher um die grundsätzliche Klärung.

Klar gibt es für Haare Haarsiebe, aber auch hierbei können Haare in den Abfluß gelangen. Haarsiebe sind außerdem vom Vermieter zu stellen, wenn er gerne dieses nützen möchte. Das Fett beim Abwaschen immer in den Abfluß gelangt ich glaube darüber sind wir uns einig. Ansonsten dürfte man nichts abwaschen und jede Spüllösung mit Antifettwirkung wäre ja total überflüssig.

Wir reden hier nicht von 1 Liter altes Küchenfett in den Abfluß schütten oder einen Büschel Haare durch den Abfluß jagen.

In meinen Augen total unverständlich warum hier der Mieter zahlen muss. Der Mieter bezahlt nunmal jeden Monat für die Nutzung der Wohnung und wenn diese 10 Jahre oder älter ist, kann es wohl mal sein, das der Abfluß nach so langer Zeit zusetzt. Wenn dem Vermieter das nicht passt, soll er meiner Meinung nach das vermieten sein lassen.

Regenmacher 05.10.2013 10:12

AW: Abfluß in Küche
 
Zitat:

Mir ging es eher um die grundsätzliche Klärung.
Die gibt es evtl. bei Gericht, aber nicht in einem Forum. Hier werden Ratschläge, Erfahrungen und Tipps ausgetauscht. Und zu meinen Erfahrungen zählt die Anwendung von Rohrreinigern in Gelform, um Verstopfungen vorzubeugen.


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