Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
Das Mehrfamilienhaus, in dem wir wohnen, wird seit Mitte Juni 2013 energetisch modernisiert. Wir haben mit dem Vermieter schriftlich vereinbart, dass die anschließende Modernisierungsumlage um ein Drittel reduziert wird, wenn wir "während der beschriebenen Bauzeit" (detaillierter Bauzeitenplan vom 10.6.-13.9.2013) auf eine Mietminderung verzichten. Da sich die Bauarbeiten aber um ca. 8 Wochen verzögert haben, haben wir nach Ablauf dieser Zeit dem Vermieter angekündigt, dass wir ab Mitte September die Miete unter Vorbehalt zahlen werden. Dies lehnt der Vermieter ab und reklamiert sein angebliches Recht, von der Vereinbarung zurückzutreten, wenn wir tatsächlich mindern.
Wie sieht die Rechtslage aus ? |
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Wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, dann sollten Sie hier prüfen, ob der Vermieter tatsächlich ein Rücktrittsrecht eingebracht hat.
Da niemand hier im Forum diese Nebenabrede kennt, ist auch vorerst schwer den Sachverhalt zu beurteilen. Mietrecht Einfach |
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Die Nebenvereinbarung lautet: (vorzeitige Duldung, Reduzierung der Mieterhöhung um ein Drittel und Verteilung auf drei Jahre)
... Sollten Sie dem zustimmen, werden Ihrerseits keine Mietminderungen während der oben beschriebenen Bauzeit akzeptiert. Wenn Sie Mietminderungen geltend machen möchten, ist das selbstverständlich möglich, jedoch finden dann keine Reduzierungen und/oder Verteilungen auf mehrere Jahre der Mieterhöhung statt." Während der "oben beschriebenen Bauzeit" (detaillierter Bauzeitenplan 10.6.-13.9.13) haben wir nicht gemindert, aber ab Mitte September die Mietzahlung unter Vorbehalt gestellt, da bisher nicht absehbar ist, wann die Bauarbeiten beendet sein werden. Kann der Vermieter trotzdem von der Vereinbarung zurücktreten ? |
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Also wie ich den Sachverhalt sehe nicht!
Aber vielleicht sollten Sie diesen Passus noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen, damit es am Ende nicht doch teurer wird. Daher bieten wir hier über unser Portal einen Anwaltservice an. Sie können hier kostenlos Ihre Frage stellen und erhalten dann ein unverbindliches Angebot: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Ich wünsche viel Erfolg! Mietrecht Einfach |
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Zitat:
Siehe § 536 Abs.1 - 1a |
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Zitat:
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Und ich habe den Aspekt der energetischen Modernisierung überlesen!
Lesen Sie dazu bitte auch hier: Mietrechtsreform zum 01.05.2013 Es gab diesbezüglich auch einschlägige gesetzliche Änderungen zum 01.05.2013 Mietrecht Einfach |
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