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chris1950 10.10.2013 12:24

Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
 
Das Mehrfamilienhaus, in dem wir wohnen, wird seit Mitte Juni 2013 energetisch modernisiert. Wir haben mit dem Vermieter schriftlich vereinbart, dass die anschließende Modernisierungsumlage um ein Drittel reduziert wird, wenn wir "während der beschriebenen Bauzeit" (detaillierter Bauzeitenplan vom 10.6.-13.9.2013) auf eine Mietminderung verzichten. Da sich die Bauarbeiten aber um ca. 8 Wochen verzögert haben, haben wir nach Ablauf dieser Zeit dem Vermieter angekündigt, dass wir ab Mitte September die Miete unter Vorbehalt zahlen werden. Dies lehnt der Vermieter ab und reklamiert sein angebliches Recht, von der Vereinbarung zurückzutreten, wenn wir tatsächlich mindern.
Wie sieht die Rechtslage aus ?

Recht-Einfach 10.10.2013 12:59

AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
 
Wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, dann sollten Sie hier prüfen, ob der Vermieter tatsächlich ein Rücktrittsrecht eingebracht hat.

Da niemand hier im Forum diese Nebenabrede kennt, ist auch vorerst schwer den Sachverhalt zu beurteilen.


Mietrecht Einfach

chris1950 10.10.2013 13:29

AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
 
Die Nebenvereinbarung lautet: (vorzeitige Duldung, Reduzierung der Mieterhöhung um ein Drittel und Verteilung auf drei Jahre)
... Sollten Sie dem zustimmen, werden Ihrerseits keine Mietminderungen während der oben beschriebenen Bauzeit akzeptiert.
Wenn Sie Mietminderungen geltend machen möchten, ist das selbstverständlich möglich, jedoch finden dann keine Reduzierungen und/oder Verteilungen auf mehrere Jahre der Mieterhöhung statt."

Während der "oben beschriebenen Bauzeit" (detaillierter Bauzeitenplan 10.6.-13.9.13) haben wir nicht gemindert, aber ab Mitte September die Mietzahlung unter Vorbehalt gestellt, da bisher nicht absehbar ist, wann die Bauarbeiten beendet sein werden.

Kann der Vermieter trotzdem von der Vereinbarung zurücktreten ?

Recht-Einfach 21.10.2013 20:25

AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
 
Also wie ich den Sachverhalt sehe nicht!
Aber vielleicht sollten Sie diesen Passus noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen, damit es am Ende nicht doch teurer wird.

Daher bieten wir hier über unser Portal einen Anwaltservice an. Sie können hier kostenlos Ihre Frage stellen und erhalten dann ein unverbindliches Angebot:
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Ich wünsche viel Erfolg!

Mietrecht Einfach

Sange 22.10.2013 07:16

AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
 
Zitat:

Das Mehrfamilienhaus, in dem wir wohnen, wird seit Mitte Juni 2013 energetisch modernisiert. Wir haben mit dem Vermieter schriftlich vereinbart, dass die anschließende Modernisierungsumlage um ein Drittel reduziert wird, wenn wir "während der beschriebenen Bauzeit" (detaillierter Bauzeitenplan vom 10.6.-13.9.2013) auf eine Mietminderung verzichten.
Wie will man denn eine solche Vereinbarung rechtsgültig vereinbaren, wenn sie gegen bestehendes Recht verstößt?

Siehe § 536 Abs.1 - 1a

Sange 22.10.2013 09:18

AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
 
Zitat:

Zitat von Sange (Beitrag 8165)
Wie will man denn eine solche Vereinbarung rechtsgültig vereinbaren, wenn sie gegen bestehendes Recht verstößt?

Eine Mietminderung scheint ausgeschlossen!

Siehe § 536 Abs.1 - 1a BGB

Ich habe keine andere Möglichkeit zum Ändern/Ergänzen gefunden. :o

Recht-Einfach 24.10.2013 19:07

AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
 
Und ich habe den Aspekt der energetischen Modernisierung überlesen!
Lesen Sie dazu bitte auch hier:
Mietrechtsreform zum 01.05.2013

Es gab diesbezüglich auch einschlägige gesetzliche Änderungen zum 01.05.2013


Mietrecht Einfach


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