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bla05 29.11.2013 21:13

Hausverwaltung schreibt Rechnung für kaputte Wohungeingangstür
 
Hallo an alle, meinem Freund und mir ist folgendes passiert.
Wir wohnen nun seit 2 Jahren in dieser Wohnung.
Als mein Freund die Wohnung verlassen wollte, ging ich zu ihm um ihn zu verabschieden. Er öffnete die Tür und die obere Verankerung (der Bolzen in der Wand) kam aus der Wand. Es war aber "nur" der obere, wir drückten diesen wieder in die Wand, weil die Tür sonst nicht geschlossen werden konnte. Ich setzte gleich ein Schreiben an die Hausverwaltung über diesen Mangel auf und wir warten bis diese etwas unternahm. Das Problem war, wenn sich durch einen dummen Zufall, von außen jemand gegen unsere Tür gelehnt hätte und diese wäre abgeschlossen, so kam der Bolzen wieder aus der Wand und es wäre für Einbrecher ein leichtes gewesen und wir hätten keinen Versicherungsschutz.:mad:
Jetzt hat uns die Hausverwaltung eine Rechnung für die Reparatur gestellt, da der Hausmeister kam und hat eine Klebe-masse in das Loch in der Wand gefüllt und dann mussten wir diese aushärten lassen.
Wenn dies nichts bringt wurde uns gesagt, dann müsste wohl der komplette Türrahmen erneut werden. Als die Rechnung eintraf, ging ich in Widerspruch, da dies meiner Meinung nach nicht durch uns sondern durch Abnutzung und wohl auch laut dem Hausmeister durch den falschen Einbau verursacht wurde.
Mein Freund hat sich in dem Tag der Reparatur frei genommen, wer ersetzt uns diese Kosten?? Naja weiter im Text, jetzt hat die Hausverwaltung auf den Widerspruch geantwortet am 25.11 - dieses Schreiben ging in die Post am 28.11.2013 und lag heut bei uns im Briefkasten mit Frist zum 30.11.2013...haha sehr witzig. Außer das die Dame meinen Namen falsch schreibt, kommt noch die Unverschämtheit dazu, dass es heißt die Wohnungstür sehr wohl im im täglichen Gebrauch liegt durch uns als Mieter.
Dazu zählt auch die Verankerung, da diese mit der Wohnungseingangstür verbunden ist. (Diesem kann ich nicht zustimmen- ich denke die Verankerung gehört nicht dazu gehört).
Sie schreiben weiter, nach Rücksprache mit dem Hausmeister, teilte uns dieser mit, dass die Verankerung durch den unsachgemäßen Gebrauch, z.B Türen platzen, beschädigt wurde. (was zu beweisen ist und auch nicht der Wahrheit entspricht-wir schmeißen keine Türen zu)
Ihren Widerspruch lehnen wir daher ab. Ihre Zahlung erwarten wir bis zum 30.11.21013 auf das Ihnen bekannte Konto.

Bitte schließen Sie die Tür ordentlich.(das ist eine Frechheit!!)

Wer hat schon Erfahrungen mit dem Thema oder kann eine Rechtsgrundlage nennen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

Regenmacher 30.11.2013 09:07

AW: Hausverwaltung schreibt Rechnung für kaputte Wohungeingangstür
 
Schauen Sie in den Mietvertrag, ob dort eine sogenannte Kleinreparaturklausel vereinbart ist.

Über welche Rechnungshöhe reden wir überhaupt?

bla05 30.11.2013 18:04

AW: Hausverwaltung schreibt Rechnung für kaputte Wohungeingangstür
 
Vielen Dank erstmal für die Antwort :)
Es geht nicht um die Höhe aber wir reden hier von ca. 52 Euro.
Der Kleber hat 8,50 gekostet, der Rest sind die Kosten für den Hausmeister der verdient so 18,50 die Stunden. Hausmeister müsste man sein.
Ja wir haben solch eine Klausel im Vertrag in Höhe von 100,00 Euro und einen Betrag von 400,00 Euro begrenzt für Installationsgegenstände.

Regenmacher 30.11.2013 18:17

AW: Hausverwaltung schreibt Rechnung für kaputte Wohungeingangstür
 
Dann passt das doch. Mehr zum Thema hier: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

Bullig 04.12.2013 08:52

AW: Hausverwaltung schreibt Rechnung für kaputte Wohungeingangstür
 
Für mich wäre auch interessant zu wissen ob sowas in Rechnung gestellt werden kann.
Solcher Schaden wurde ja nicht fahrlässig herbeigeführt, sondern entstand quasi aus einem Mangel an der Bausubstanz.

Ist bei einer Kleinreparaturklausel immer die Rechnung vom Mieter zu zahlen, also unabhängig davon wie der Mangel verursacht wurde?

Regenmacher 04.12.2013 15:29

AW: Hausverwaltung schreibt Rechnung für kaputte Wohungeingangstür
 
Zitat:

Ist bei einer Kleinreparaturklausel immer die Rechnung vom Mieter zu zahlen
In dem von mir verlinkten Artikel steht die Lösung.


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