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magicmusi 29.01.2014 12:37

Neuer Teppich nach 15 Jahren vom Vermieter?
 
Hallo,
ich bewohne seit 15 Jahren mit meiner Familie eine Mietwohnung eines Privatvermieters. Die Wohnung war von Anfang an im Wohnzimmer, Kinderzimmer und Schlafzimmer mit einem fest verklebten Teppich ausgelegt. Nun sind die Teppiche so abgenutzt, das wir zumindest einen auswechseln lassen wollen. Im Mietvertrag steht zwar unter dem Punkt Schönheitsreparaturen: Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere... Reinigung/Erneuerung der Teppichböden... . Wie wir erfahren haben, ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam und der Vermieter trotzdem verpflichtet, den Teppich auszutauschen. Also haben wir dies über die Hausverwaltung beantragt. Nach monatelangem Warten wurde uns nun durch die Hausverwaltung mitgeteilt, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist. Er würde den Teppich jedoch austauschen, aber dafür die Miete um ca. 35,- € monatlich erhöhen. Wir sind der Meinung, da es sich nicht um eine Modernisierung handelt, darf er das nicht. Uns wurde durch die "Blume" von der Hausverwaltung gesagt, dass sowieso die Mieten in unserem Wohnpark mal erhöht werden müssten. Wir denken, der Vermieter möchte uns damit abwimmeln.

Unsere Fragen: Ist der Vermieter verpflichtet, den Teppich auszutauschen, auch, wenn im Mietvertrag der o.g. Passus steht? Wenn ja, darf er diesbezüglich die Miete erhöhen? Da der Teppich fest verklebt ist, können wir den nicht selbst tauschen. Wir sind ziemlich verzweifelt, da wir nach der Zimmerrenovierung noch keinen Kleiderschrank kaufen konnten, weil der neue Teppich noch nicht verlegt wurde. Wir wohnen somit quasi seit Oktober 2013 auf einer Baustelle, da unsere Kleidung in der gesamten Wohnung und an den Türzargen hängt. Für Hilfe wären wir sehr dankbar.
LG
Familie M.

Recht-Einfach 30.01.2014 15:04

AW: Neuer Teppich nach 15 Jahren vom Vermieter?
 
Hallo,

bitte schauen Sie doch einmal hier:
Alles zum Thema Teppichboden in der Wohnung eines Mieters

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