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tina34 07.02.2014 14:25

Gas-Therme - Wer zahlt die Reparatur?
 
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Wir haben ein Häuschen gemiete das mit einer Gas-Therme geheizt wird.

Das Haus wurde 1998/1999 gebaut. Die Gas-Therme ist jetzt kaputt (Dichtungen im Brenner sind defekt etc.). Unsere Vermieterin ist jetzt der Meinung wir sind dafür verantwortlich und müssten eine neue Therme bezahlen.

Wir wohnen seit 2008 in dem Haus und es war laufend etwas mit der Therme.

Die Therme wurde seit 1998 genau 3 x gewartet. Wobei in unserem Mietvertrag keine Klausel vorhanden ist das wir dafür zuständig sein sollen. Es steht bei den Nebenkosten nur - der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung von Miete x und die Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom, Müll werden vom Mieter direkt an den Versorger gezahlt.

Jetzt ist Sie der Meinung wir hätten die Therme warten lassen müssen und sie wäre dann auch nicht kaputt gegangen.

Wir sehen aber nicht ein ihr eine neue Therme zu zahlen. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 1000 € da die Teile kaum noch zu beschaffen sind.

Regenmacher 08.02.2014 08:35

AW: Gas-Therme
 
In der Regel sind Wartungskosten für eine Gastherme vom Mieter zu bezahlen. Die Überwachung und Beauftragung der Wartungsarbeiten muss aber vom Vermieter vorgenommen werden. Und noch wichtig, dies muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Das ist ganz kurz und knapp die Rechtslage.

Eisenhut 23.02.2014 19:30

AW: Gas-Therme - Wer zahlt die Reparatur?
 
Die Reparatur der Gastherme ist meiner Meinung nach vom Vermieter zu tragen. Ob die Wartungskosten bei einer fehlenden Formulierung im Mietvertrag vom Mieter übernommen werden müssen, ist eine andere, durchaus interessante Frage, die aber hier unerheblich ist.


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