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Schwarzwälder 09.05.2014 09:45

Einbruch - wer zahlt die neue Tür?
 
Hallo allerseits,

während wir im Urlaub waren, wurde in unsere Wohnung eingebrochen und dabei unsere Wohnungseingangstür erheblich beschädigt. Sie musste ausgetauscht werden.

Vorher wurde mir von der Hausverwaltung bereits mitgeteilt, dass die Gebäudeversicherung dafür nicht aufkommen wird und ich den Schaden meiner Hausratsversicherung melden muss. Ich habe daraufhin einen Brief geschrieben und erklärt, dass die Wohnungseingangstür nicht mein Eigentum ist, somit nicht zu meinem Hausrat gehört und deswegen nicht über meine Hausratsversicherung versichert ist. Da ich den Schaden nicht selbst und weder fahrlässig noch grob fahrlässig (ich war nachweislich zum Zeitpunkt des Einbruchs nicht zugegen) verursacht habe, bin ich auch nicht haftbar.

Nun wurde die Tür ausgetauscht und mir eine Rechnung mit Bitte um Überweisung von über 1000 € zugeschickt. Ich solle die Rechnung an meine Haftpflicht- oder Hausratsversicherung weiter leiten.
Ich finde diese Situation völlig absurd. Selbst die Polizeibeamten, die bei uns den Schaden begutachtet haben, haben gesagt das sei Sache des Vermieters und wenn überhaupt über eine Einbruchsversicherung gedeckt, nicht aber über eine Hausratsversicherung. Wenn ich ausziehe baue ich die 1000 € Tür ja auch nicht aus und nehme sie mit. Warum soll ich meinem Vermieter also eine solche Tür kaufen und überlassen, wenn ich in einem Jahr ausziehe?

Ich weiß jetzt jedoch nicht, wie ich reagieren soll. Möchte auch nicht falsch handeln. Daher wollte ich hier mal anfragen, ob sich jemand mit solchen Fällen auskennt oder selbst mal in so einer Lage war? Was schreibe ich jetzt der Hausverwaltung am besten? Soll ich gleich zum Anwalt gehen? Ich möchte mich auch beim Mieterverein erkundigen, die sind allerdings erst am Dienstag wieder erreichbar.

Würde mich über ein paar Anregungen sehr freuen!

Vielen Dank,

Schwarzwälder

Regenmacher 09.05.2014 10:37

AW: Einbruch - wer zahlt die neue Tür?
 
Nehmen Sie alle Unterlagen zu diesem Vofall und legen Sie sie einem Anwalt vor. Der wird den Vermieter entsprechend auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm auch eine Rechnung mitschicken.

Vermieter muss kaputte Wohnungstür nach Einbruch ersetzen | WAZ.de


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