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musi 18.08.2009 20:51

Reparatur an Pumpe für Gartenbewässerung
 
hallo wir wohnen in einer privatwohnung haben auch einen garten im vertrag
denn wir benutzen unser vermieter hat eine pumpe unten im keller wo das wasser für die bewässerung der gärten mit gemacht wird unsere nachbern die selbst eigentümer sind haben auch einen unser ist zwischen zeitlich kaputt gegangen und wir haben unseren vermieter drum gebeten nach zu schauen und er wies uns ab und meinte das wir dies selbst machen müssen diese pumpe ist eigentum von ihm wenn ich da jetzt dran gehe und es geht mehr kaputt was mach ich dann muss er das nicht reparieren? danke im vorraus

Recht-Einfach 21.08.2009 12:11

AW: Reparatur an Pumpe für Gartenbewässerung
 
Hallo Musi,

leider verstehe ich den Sachverhalt nicht ganz. Die Pumpe ist die vom Vermieter und ist nicht mehr funktionstüchtig?

Habt ihr den Defekt verschuldet? Oder warum sollt Ihr die Reparatur übernehmen?
Weil ihr den Garten nutzt?


Bitte gib mir doch noch ein paar weiterführende Informationen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

musi 21.08.2009 17:45

AW: Reparatur an Pumpe für Gartenbewässerung
 
also die pumpe gehört dem vermieter
die war defekt wo wir eingezogen sind dann hat er das reparieren lassen (angeblich) es hielt keine 2 monate war die wieder defekt beim 2 mal hat er die schon mit ach und krach reparieren lassen (ICH GLAUBE DAS ER SELBST HANDANLEGT) nach knappen 2 monaten wieder defekt jetzt bat ich ihn wieder danach zu schauen was allerdings schon mindestens 2 monate her ist und er sagte ja kuck ich vor einem monat errinerte ich ihn wieder und vor 2 tagen nochmal und dann war die antwort für das 5 euro gemüse die sie da im garten haben zahle ich keine 80 euro ich habe euch die pumpe zum benutzen da gelassen und wenn die kaputt ist müsst ihr das selber machen

Recht-Einfach 23.08.2009 22:23

AW: Reparatur an Pumpe für Gartenbewässerung
 
Hallo musi,

hierbei wäre dann vorerst zu klären, was genau der Mietgegenstand laut Mietvertrag ist und ob die Pumpe hier hinzugezählt werden kann.

Dann kann es passieren, dass der Vermieter auch auf eine Klausel zu Kleinreparaturen verweist, wenn eine solche im Mietvertrag enthalten ist. Sollte dies nicht der Fall sein und die Bewässerungsanlage auch mit zum vermieteten Objekt gehören (im Mietvertrag enthalten) dann sehe ich den Vermieter auch in der Verantwortung, sich um die Instandsetzung zu kümmern.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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