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aragon2003 19.08.2009 10:51

Keine Kaution zurück wegen Reparaturkosten - Wohnung nur 3 Tage bewohnt
 
Hallo Leute...

ich bräuchte mal eure hilfe... ist alles bissl komplizierter in meinem fall und nun auch schon ein paar jährchen her... aber die kaution hab ich eben noch immer nicht zurück... vielleicht weiß ja von euch jemand was ich machen kann...
Ich hatte eine kleine wohnung gemietet... bin dort hin hab 2 tage auf ner luftmatratze dort geschlafen .. hatte ne lampe, paar töpfe ect nur dort... nach 2 tagen bekam ich post von einer anderen uni das ich den studienplatz bekommen hab und hab meine paar sachen gepackt und bin wieder ausgezogen... kündigung geschrieben usw...
bei der wohnungsübergabe wurde nicht alles notiert weil immer gesagt wurde ach das is nicht wichtig usw... Z.b. war das rollo oben und als ich es abend runtergemach hatte war das band ganz aufgetruddelt... natrülich nicht von mir!!! ... jedenfalls hab ich schön noch die 3 montage kündigunsfrist die miete gezahlt... irgendwann kam post das die kaution behalten wird da im parkett große kratzer sind... grr... nicht von mir... ich muss dazusagen.. das ich NIE alle schlüssel von der wohnung hatte... der Hausmeister wollte mir den 2. schlüssel noch nachträglich geben.. was er natürlich nicht geschafft hatte in den 2 tagen in denen ich dort war... nun meine frage.. in wie fern können die mich für die kratzer verantwortlich machen wenn in der gesamten zeit ein andere noch schlüssel für meine wohnung hatte???????
die wohnungsabnahme hatte ein freund von mir gemacht, da ich schon zu uni musste... ( kurz nach der kündigung) ... er meinte auch das kurze zeit später die wohnung schon wieder neu bezogen war und gar keine zeit war das parkett neu zuschleifen und versiegeln.. was ja seine zeit dauert...
nun soll ich meine kaution ca. 500 euro nicht wiederbekommen :( ...

hat jemand einen tipp??? gibt es einen § in dem steht das man jemanden keine "schuld anhängen" kann wenn er nie allein alle schlüssel hatte???

ich würde mich sehr über eine antwort von euch freuen...

grüße aragon

Recht-Einfach 21.08.2009 12:16

AW: Keine Kaution zurück wegen Reparaturkosten - Wohnung nur 3 Tage bewohnt
 
Hallo aragon.

So eine besagte und spezielle Regelung ist mir nicht bekannt.

Aber wichtiger dürfte für dich sein, dass ein Übergabeprotokoll existiert. Somit kann der Vermieter nur die dort enthaltenen und protokollierten Schäden gegen die Kaution rechnen. Das ist ja der Sinn des Übergabeprotokoll, dass der Mieter und ebenso der Vermieter die Mängelliste erstellen, um zu sehen, was noch zu machen ist.

Ist das Parkett hier nicht dabei, hat der Vermieter auch nichts in der Hand. Denn das hätte bereits im Übergabeprotokoll vermerkt sein müssen. Zusätzlich wäre die Geschichte mit dem Schlüssel des Hausmeisters auch ein Argument, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Hier hast du als Student ja keine allzu hohen Kosten, wenn es den Gerichtskostenzuschuss, bzw. die Gerichtskostenbeihilfe für Studenten noch gibt.

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach

aragon2003 21.08.2009 12:20

AW: Keine Kaution zurück wegen Reparaturkosten - Wohnung nur 3 Tage bewohnt
 
danke für die schnelle antwort.. im übergabeprotokoll steht leider das ein paar kratzer drauf sind... allerdings wurde die übergabe von einem freund gemacht der das ganze ncith so ernst genommen hat... er sagt auch das keine meterlange kratzer drin waren wie jetzt behauptet....

Recht-Einfach 23.08.2009 23:19

AW: Keine Kaution zurück wegen Reparaturkosten - Wohnung nur 3 Tage bewohnt
 
Hallo aragon,

soetwas ist für einen Außenstehenden natürlich schwer zu beurteilen.
Vielleicht solltest du dich mal an einen Mieterverein vor Ort wenden, der sich auch im Bereich der Kostenstruktur solcher Reparaturen (oder vielleicht reicht ein aufpolieren, o.ä.) besser auskennt oder mehr Erfahrung hat.

Denn der Betrag der Kaution ist ja nun nicht gering und vielleicht bist du noch ein paar weitere Jahre Mieter, in welchen auch immer mal wieder rechtskräftiger Rat von einem Mieterverein benötigt werden kann.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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