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-   -   Mieter soll Kleinreparatur an defekter Toillette selbst zahlen? (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/mieter-soll-kleinreparatur-defekter-toillette-selbst-zahlen-278.html)

aidualc 20.08.2009 20:40

Mieter soll Kleinreparatur an defekter Toillette selbst zahlen?
 
Bei mir war die Dichtung des Toillettenrohrs undicht und es trat nach jeder Spülung Wasser aus. Ich habe meinen Vermieter sofort informiert, aber er meinte, daß ich mich selbst um den Schaden kümmern und beheben lassen soll. Die Selbstbeteiligungskosten lägen ja schließlich bei 300 Euro. Das stimmt nun nicht. Im Mietvertrag steht bis zu 75 Euro müsse der Mieter sämtliche Kosten selbst zahlen, bis zu 200 Euro im Jahr. Aber wie ist das denn bei sanitären Anlagen? Muß diese Reparaturen nicht grundsätzlich vom Vermieter getragen werden?
Zum Glück habe ich einen Bekannten (Installateur), der mir die Dichtung umsonst angebracht hat.

Recht-Einfach 21.08.2009 12:22

AW: Mieter soll Kleinreparatur an defekter Toillette selbst zahlen?
 
Hallo aidualc,

zu den Kleinreparaturen muss ich dich mal auf diesen Artikel verweisen: Kleinreparaturen

Hier findest du einige Infos zu dem Thema, dass der Vermieter auch Instandsetzungen an Elektrizität, Gas, Wasser, etc. auf den Mieter abwälzen kann, wenn bestimmte Höchstbeträge nicht überschritten werden.

Ich hoffe deine Frage ist damit beantwortet, ansonsten stehe ich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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