Reparaturen vom Fachmann
Darf der Hausverwalter einen x-beliebigen mit der Reparatur von undichten Fenstern beauftragen oder habe ich als Mieter das Recht auf einen Fachmann zu bestehen?
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AW: Reparaturen vom Fachmann
Hallo LW73,
solange du die Kosten der Reapratur nicht zu übernehmen hast, oder es sich um umlagefähige Reparaturen handelt, kann der Vermieter entscheiden, wen er zur Reparatur zu Rate zieht. Sollte jedoch aus der Reparatur ein Mangel entstehen oder sie sollte unfachmännsich ausgeführt werden, hast du natürlich auch den Anspruch auf eine Ersatzreparatur. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit einem freundlichen Gruß, Mietrecht Einfach |
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