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mfh9189 23.03.2015 09:27

Diverse Mängel - Angst das der Vermieter die Kosten auf mich zurückwirft
 
Ich wohne seit Sep. 2011 in meiner Wohnung in Berlin und bin seit Anfang an extrem unzufrieden. Ich wurde von dem damaligen verwalten erst verarscht indem ich ihn gefragte habe, ob ich die Miete auch zum 15. zahlen kann (ging natürlich nicht. Antwort vom Vermieter, es wurde der 3. im Mietvertrag vereinbart, ändern kann man das nicht). Dann habe ich im Jan 2012 Schimmel in meiner Wohnung entdeckt. Da Wochenende war rief ich deren Notdiensthotline an, wo mir gesagt wurde das sei kein Notfall und nur bei Heizung oder Wasserschaden jemand am Wochenende rausfährt. Ich sagte dann, das auch die Heizung nicht sonderbar funktioniert und daraufhin meinte der Herr, das erst am Montag jemand vorbeikommen kann. Ich total aufgelöst, weil ich meine erste richtige eigene Wohnung hatte, in einer fremden Stadt und die Schimmelt und keiner hilft mir. Ich hab es dann alleine beseitigt, da ich berufstätig war, noch in der Probezeit und mich nicht nach deren richten konnte, das die mal vorbeikommen um den Schimmel zu beseitigen.
Ich hatte nie ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter (Bundesweite Verwaltung mit schlechten Ruf gerade in Sachen Reparatur und Service/Mieterzufriedenheit), wir waren praktisch IMMER auf Kriegsfuß. Im Mai 2013 war ich dann Arbeitslos und konnte die Miete nicht zahlen, ich natürlich gleich dem Vermieter geschrieben, die haben mir eine Ratenzahlung Vereinbarung für diesen Monat zugesandt und alles lief gut, bis ich die fristlose Kündigung erhalten habe. Nach ewigem hin und her wurde das aufgehoben und ich konnte weiterhin dort wohnen. Jetzt im Nov 2014 bekam ich die Heizkostenabrechnung aus 2013 und musste 300 Euro nachzahlen. Ich habe wieder um eine Ratenzahlung gebeten, die wurde mir für 6 Monate auch gegeben. Anfang Jan 2015 hab ich nach einer Mietschuldfreiheitsbescheinigung gebeten und die Bestätigung das ich die Heizkosten aus 2013 in Raten zahle. 3 Wochen kam nicht, aber absolut GAR NICHTS und dann kam ein Brief. Eine Mahnung wegen den Heizkosten. Eine Bescheinigung für die Mietschuldenfreiheit habe ich bis heute nicht. Ich wieder geschrieben das wir eine Ratenzahlungsvereinbarung haben und warum ich dann angemahnt werde.. NICHTS. Wieder nur Mahnung. Ich nach wie vor die Raten trotzdem gezahlt. 2 Wochen später, wieder Mahnung. Und weitere 2 Mahnung + Drohung mit Gerichtlichen folgen. Bis heute warte ich auf meine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und auf eine Klärung wegen der Ratenzahlung.
Wiederwillig zahle ich jetzt den Restbetrag von der Heizkostenabrechnung (knapp 100 Euro).

Dennoch habe ich Schimmel im Badezimmer, Küche und Schlafzimmer (Küche am schlimmsten), das Wasser in der Badewanne läuft zwar ab, kommt aber an anderen Stellen wieder raus und die Toilettenspülung ist auch undicht. Heizungen funktionieren nur bedingt (ich muss die auf 5 stellen damit ich die Hitze bekomme die ich bei 3 eigentlich habe). Das alles ist natürlich nicht mein Verschulden, hab es aber aus meiner Erfahrung bis jetzt nicht bei meinem Vermieter gemeldet und gehofft das ich es alleine auch beseitigen kann, ohne Erfolg. Ich habe auch etwas Angst, das die dann sagen, dass es doch mein Verschulden sei und ich auf den Kosten sitzen bleibe. Wie kann ich da vorgehen? Ich vertraue meinem Vermieter nicht mehr über den Weg und bin empört über deren Verhaltensweise, deshalb halte ich mich da etwas zurück :/

Recht-Einfach 24.03.2015 13:51

AW: Diverse Mängel - Angst das der Vermieter die Kosten auf mich zurückwirft
 
Hallo,

es ist sicherlich gut, dass Sie sich ein wenig zurückhalten, da Ihnen der Vermieter in Sachen Ratenzahlung ja auch entgegenkommt. Dennoch sollten Sie diese Mängel nicht hinnehmen und dem Vermieter gegenüber anzeigen.

Das können Sie z.B. mit einer Mängelanzeige machen in welcher Sie unter Festsetzung einer Frist die Behebung der Mängel verlangen. Kostenlose Muster finden Sie z.B. hier:
Muster Mängelanzeige - kostenlose Vorlage - Ratgeber Recht

Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Mietminderung. Bei Schimmelbefall (ohne Gesundheitsgefährdung) können Sie bis zu 10% der Miete mindern. Bei Gesundheitsgefährdung durch Schimmel bis zu 100% (mit Nachweis vom Amtsarzt). Auch die anderen Mängel können eine Mietminderung bekräftigen.

Hier finden Sie eine Mietminderungstabelle:
Mietminderungstabelle - Mietrecht - Ratgeber Recht

Ich kann Ihnen jedoch nur raten sich vorher mit einem Anwalt kurzzuschließen. Denn alle Prozentsätze in Mietminderungstabellen im Internet sind von Fall zu Fall entschieden und keine Präzedenzfälle!


Ich wünsche viel Erfolg!


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