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corsamaus 01.10.2009 09:10

Heizungsausfall und Mieterhöhung
 
> Wir hatten letztes Jahr das Problem, dass unsere Heizung nicht ging. > Dem Vermieter haben wir dies mündlich angezeigt und er meinte die > Heizung müsse gehen da er sie angestellt hat. Nach einigen hin und her > und nach Überprüfung vom Techniker war klar, die Heizkörper sind für > die Heizanlage überdimensioniert. Die Heizanlage kann nur bis 80 Grad > und die Heizkörper brauchen eine Vorlauftemperatur von mind. 85 Grad > damit Wärme ankommt. Das ganze sollte 2 Wochen dauern dann wäre wieder > alles OK meinte der Vermieter er würde geeignete Heizkörper holen und > diese einbauen lassen. Von mitte September bis ende November hat es > sich hingezogen und im Sept. war ein Kälteeinbruch so das die > Temperaturen Tagsüber nicht über 10 Grad draußen kamen und Abends ab > 21 Uhr waren es nur noch 4-7 Grad. In der Wohnung hatten wir in diesem > Zeitraum eine max Temp. von 14 Grad.
> Nach installieren der neuen Heizkörper mussten wir unseren Vermieter > noch ettliche Male ansprechen das er die Temp. höher dreht damit wir > zumindest eine Zimmertemp von 20 Grad bekommen. Er stellte die > Heizanlage sprich die Temperatur nach seinem eigenem Ermessen ein.
> Wir haben Keine Mietkürzung in Betracht gezogen, da wir ein sehr gutes > Verhältnis zu unserem Vermieter hatten und wir dachten das er sich > auch uns gegenüber erkenntlich zeigen würde. So kündigten wir > Fristgerecht das Mietverhältnis dieses Jahr am 30.07 zum 31.10.2009. > Auf Anfrage an unseren Vermieter, ob er auf die Kaltmiete für Oktober > verzichten könnte zeigte er sich uns gegenüber nicht sehr Kulant.
> Anbei habe ich die beiden Briefe angehängt damit Sie sich ein genaues > Bild machen können. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns einen Rat > geben könnten wie wir weiterverfahren sollen.

Zusätzlich sollten wir noch erwähnen, dass unmittelbar nach dem Einbau der neuen Heizkörper eine Mieterhöhung von 30 EUR p.M statt fand (allerdings hat der Vermieter uns gesagt, dass wir davon nicht betroffen sind). Diese Erhöhung wurde allerdings vorab NICHT mitgeteilt. Dieses Jahr wurde eine Außenisolierung angebracht was vorher auch nicht der Fall war. Es wurde auch keine genaue Aufstellung der Erhöhung bekanntgegeben, somit wäre doch die Mieterhöhung ohnehin Rechtsunwirksam oder?

Danke im Voraus

Recht-Einfach 02.10.2009 14:07

AW: Heizungsausfall und Mieterhöhung
 
Hallo corsamaus,

vielen Dank für deine Anfrage. Zum Thema "entgegenkommen" mit der Oktobermiete. Hierzu ist der Vermieter natürlich nicht verpfllichtet, es wäre in Anbetracht der geschilderten Sachlage aber durchaus angebracht. Leider kann man Ihn nicht zwingen. Denn was man jetzt noch kürzt, wird er mit Sicherheit bei der Kaution zurückbehalten.

Zum Theme Mieterhöhung:
Hier stellt sich die Frage, ob es sich um eine Mieterhöhung im klassischen Sinne oder auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen handelt. Beide Mieterhöhungen müssen angekündigt werden und bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung gelten noch besondere Formvorschriften.

Ich habe hier einmal zwie Artikel aus unserem Portal, die vielleicht weiterhelfen können:
Mieterhöhung
Mieterhöhung nach Modernisierung

In beiden Fällen ist es aber so, dass die Mieterhöhung im Vorfeld angekündigt werden muss. Somit sehe ich das Mieterhöhungsverlangen bereits als unwirksam an.


Freundliche Grüße und für weitere Fragen stehe ich gerne innerhalb des Forums zur Verfügung,


Mietrecht Einfach

corsamaus 02.10.2009 17:13

AW: Heizungsausfall und Mieterhöhung
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber er wird nicht auf seine Kaltmiete verzichten dieses hat er schon gesagt. Wir werden dann wohl die Miete bezahlen allerdings nur in Raten a 30 Euro p.M da wir beide zur Zeit einen Finaziellen Engpass haben und er dies aber auch weis.

Recht-Einfach 03.10.2009 16:48

AW: Heizungsausfall und Mieterhöhung
 
Hallo corsamaus, das tut mir leid.

Ich habe mich eben noch einmal über eine rückwirkende Mietminderung erkundigt, aber auch in diesem sehe ich keine Möglichkeit, da die Miete damalig weiterbezahlt wurde. Somit kann der Anspruch einer rückwirkenden Mietminderung verstreichen.


Liebe Grüße,


Mietrecht Einfach


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