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micryv 25.10.2009 14:51

Badezimmerfenster undicht
 
Hallo, unser Badezimmerfenster war undicht, sodass Feuchtigkeit eingredrungen ist. Wir haben unseren Vermieter mehrfach über den Mangel informiert. Nach langer Zeit wurde das Fenster endlich ersetzt. Jetzt kam ein Brief vom Vermieter. Er verlangt, dass wir uns mit 25% an den Raparaturkosten beteiligen, weil angeblich unser Lüftungsverhalten für die Beschädigung verantwortlich war. Wir haben das Badezimmer aber regelmäßig gelüftet und dieses dem Vermieter auch mehrfach mitgeteilt. Vor dem Austausch des Fensters gab es kein Gutachten, dass uns als Verantwortliche ausweist und uns wurde auch kein Kostenvoranschlag mitgeteilt, geschweige denn, dass wir uns an den Kosten beteiligen müssen.

Recht-Einfach 26.10.2009 11:13

AW: Badezimmerfenster undicht
 
Hallo micryv,

eine Beteiligung an den Reparaturkosten würde ich nach der Schilderung auch ausschließen. Zusätzlich trägt der Vermieter die Beweislast, das bedeutet, dass er Euch den Schaden nachweisen muss.

Problematisch könnte es jedoch beim Auszug werden, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht. Hier haben Vermieter bei solchen Vorfällen gerne die Hand drauf.

Dennoch sehe ich Euch im Recht und würde mich an den Kosten nicht beteiligen. Das Thema Kaution steht damit vorerst auf einem anderen Blatt Papier ...


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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