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Badezimmersanierung und Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.02.2017, 22:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2017
Beiträge: 3
Standard Badezimmersanierung und Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter

Hallo Liebe Foris,
Ich wende mich hier an euch wegen folgendem Problem.
Ich wohne seit 2014 in einem Altbau. Dort wurde damals ein Anbau gemacht worin sich auch das Bad befindet.
Der Anbau war vorher wohl eine Veranda war wo man zur Haustür ging. Das Badezimmer ist nun nicht wirklich isoliert da alles aus Holz gemacht wurde und die Innenverkleidung besteht aus Pvc der nun auch mindestens 30 Jahre alt ist. Das Dach ist mit Folie ausgelegt und nicht wirklich isoliert. Im Bad wurden Paneele befestigt. Diese sind jetzt um den Bereich der Lampe und auch an anderen Stellen fleckig. Und auch feucht.
Ich befürchte dass entweder dass Dach defekt ist oder durch die Mangelnde Isolierung Feuchtigkeit entstanden ist. Mein Vermieter meinte das sei nur Kondenswasser und nur im Winter...
Er ist nun der Meinung da müsste nichts dran gemacht werden.
Ich würde nun gerne wissen ob er es machen muss oder ob da nicht auch Sicherheitsrisiken bestehen da eben auch die Elektrik daher läuft.
Vorweg noch: Ich Lüfte täglich und die Heizung ist auch durchgehend an wenn es kalt ist. Also Feuchtigkeit aufgrund mangelndem Lüften kann es definitiv nicht sein da ich ja sonst immer das Fenster aufpassen müsste.
Wie ist hier die Rechtslage?



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  #2  
Alt 09.02.2017, 10:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badezimmersanierung

Die Rechtslage ist ganz klar. Kein Vermieter muss eine Sanierung eines Badezimmers vornehmen, wenn die Mieterin Befürchtungen hat. Erst wenn die Mieterin tatsächliche Mängel anzeigt und beweisen kann muss der Vermieter tätig werden. Die Anzeige der Mängel sollte der Beweisbarkeit wegen nur schriftlich per Einwurfeinschreiben erfolgen.
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  #3  
Alt 09.02.2017, 10:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2017
Beiträge: 3
Standard AW: Badezimmersanierung

Wie kann ich denn die Mängel beweisen?
Denn nachsehen kann ich leider nicht ohne die Paneele von der Wand zu lösen, was wiederrum eine Beschädigung wäre wenn es sich auch nicht mehr so einfach anbringen lässt.
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  #4  
Alt 17.02.2017, 12:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Badezimmersanierung

Hallo,
je nachdem, ob Sie noch tätig werden und sich ggf. erst einmal auf die sichtbaren Mängel konzentrieren, finden Sie hier ein Muster für die Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter:
Muster Mängelanzeige - Kostenlose Vorlage - Ratgeber Recht

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #5  
Alt 17.02.2017, 12:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2017
Beiträge: 3
Standard AW: Badezimmersanierung und Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter

Der Vermieter weiß Bescheid und hat auch schon einen Elektriker geschickt... Die Paneele wird NICHT erneuert... Nur überdeckt mit irgendetwas.... Ich schau mir das jetzt an....
Aber ich geh davon aus dass ich ihm sagen werde das ich wenn er meint die Flickenschusterei reicht aus... Ich ausziehen werde. Als Allergiker kann ich nicht mit Schimmel und Faulgeruch im Bad leben. Zumal das Wasser auch jeden Morgen stinkt sobald ich den Hahn aufdrehe (nur duschhahn den ich wirklich jeden Morgen zum Haare waschen benutze, da kann sich normal nicht einfach was ablagern wie wenn es längere Zeit nicht benutzt wurde).
Ich bin damals unter der Voraussetzung eingezogen dass wir was am Bad machen können... Wurde aber alles nur mündlich gemacht... Leider...
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  #6  
Alt 27.03.2017, 15:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Badezimmersanierung und Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter

Hallo,

tut mir erstens mal sehr leid, dass du dich damit rumschlagen musst!
Kein Mensch möchte denke ich mit Schimmelgeruch leben. Aber jetzt musst du leider einfach mal abwarten, was nun gemacht wird und wie es gemacht wird. Vielleicht passt es ja dann wieder so halbwegs und wenn nicht, würde ich an deiner Stelle mal eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die können dir zu deinen Rechten als Mieterin sicherlich viel genauere Antworten geben.
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Stichworte
altbau, badezimmer, fenster, heizung, lüften, sanierung

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