|
Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Armaturaustausch zu Unrecht aufgebrummt
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bräuchte bitte dringend Euren guten Rat wie ich weiter mit meinem Vermieter vorzugehen habe. Vor ca. 2 Wochen kam ein Monteur, welcher die defekte Duscharmatur austauschte. Die Duscharmatur war ein neues Baumarktprodukt die von Anbeginn defekt war, was ich meinem Vermieter bei meinem kürzlichen Einzug - Ende August - in seiner Anwesenheit mitteilte. In einer Email teilte mir der Vermieter mit, daß der Monteur bald komme um die Duscharmatur auszutauschen. Darin stand auch als Schlußsatz, daß ich die Armatur aufbewahren sollte. Als der Monteur dann die defekte Duscharmatur mit einer neuen austauschte, verpackte er die defekte in einen Karton, schraubte die Brause ab - da eine in der Badewanne fehlte, vom Vermieter so gewollt - und montierte diese an der Badewannenarmatur. Ohne mich vorher zu fragen, ob er die alte Duscharmatur mitnehmen und entsorgen dürfe, packte er diese einfach ein, meinte noch der Vermieter hätte alles bezahlt und zog von dannen. Ich dachte, es hätte wohl seine Richtigkeit weil der Monteur mit solch einer Selbstverständlichkeit handelte, daß dies wohl vorher so abgesprochen gewesen sei. Gestern schrieb mich der Vermieter per Email an und wollte wissen, warum ich die Duscharmatur nicht einbehalten hätte. Daraufhin teilte ich ihm mit, daß der Monteur diese einpackte und sagte, sie hätten alles bezahlt. Heute schrieb der Vermieter mir eine Rechnung inkl. Monteurkosten: Zwischenzeitlich habe ich Rücksprache mit der Firma ... gehalten. Herr ... berichtete mir , dass auf Nachfrage des Monteurs, Herr ... ,von Ihnen die Anweisung gekommen wäre die Handbrause mit Schlauch an der Badewanne zu montieren und den Rest zu entsorgen. Mit meiner Mail vom 21.9.2017 um 10:16 Uhr wies ich Sie ausdrücklich an die Duschvorrichtung nicht zu entsorgen. Warum hielten Sie sich nicht daran? Statt dessen haben Sie auf meine Kosten einen Teil an der Badewanne installieren lassen und den Rest entsorgen lassen. Dies alles ohne mit mir Rücksprache gehalten zu haben. Laut Mietvertrag steht Ihnen dies jedoch nicht zu. Sie wussten,dass ich die defekte Amatur zurückgeben wollte. Da Sie mir nun neben der Verhinderten Rückgabe zusätzliche Kosten durch die Montage der Handbrause an der Badewanne verursacht haben, werde ich Ihnen dies in Rechnung stellen.: Entsorgte Brauseamatur: 39,99 € + 1/2 Monteurstunde + MwSt 19% : 23,45 € + 4,46 € = 27,91 € Dies ergibt eine Summe von 67,90 €, die Sie bitte auf das Ihnen bekannte Konto überweisen. Sollte dies nicht bis zum 03.11.2017 erledigt sein, werde ich die Summe von Ihrer Kaution einbehalten müssen. Mit freundlichen Grüßen Daraufhin schrieb ich: Das ich dem Monteur keine Anweisungen gegeben hatte und die Rechnung daher unbegründet sei. Die Brause könne er selbstverständlich zurück haben. Meine Frage an Euch: Hat der Vermieter das Recht, mir nun sowohl die Duscharmatur als auch die Monteurkosten in Rechnung zu stellen ? Die Sanitärfirma hatte ich gerade kontaktiert, der Inhaber teilte mir mit, daß die Duscharmatur entsorgt sei und sein Monteur behauptet, daß ich ihm angeblich gesagt hätte er solle diese mitnehmen. Jedoch würde ich niemals hergehen und über fremdes Eigentum entscheiden. Somit steht Aussage gegen Aussage. Wie kann ich mich nun erwehren ? Habe ich Recht oder nicht ? Oder muß ich in den sauren Apfel beißen ? Und darf der Vermieter mir ebenso die Monteurkosten aufbrummen ? Eure Antwort erwartend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Rico |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Armaturaustausch zu Unrecht aufgebrummt
Dieser Vermieter hätte bei mir kein Glück mit den Mätzchen. Da er den Auftrag erteilt hat, hätte er von Anfang an die Vorgehensweise beim Installateur abklären müssen. Es ist seine Armatur, er hat den Auftrag gegeben, also ist der Mieter außen vor.
Und eine Verrechnung mit der Kaution dürfte er bei mir auch nicht vornehmen.....und wenn ich das Geld per Mahnbescheid eintreiben müsste. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Armaturaustausch zu Unrecht aufgebrummt
Hallo Regenmacher,
ja richtig, jedoch hat er mir per Email vorher geschrieben, daß ich die Armatur an mich nehmen sollte. Der Monteur aber wie selbstverständlich diese einpackte, sodaß ich annahm das es so mit dem Vermieter wohl ausgemacht worden war. Gerade hat der Vermieter mich erneut angeschrieben, ich schau mal eben rein. Bis gleich, lG |
#4
|
|||
|
|||
AW: Armaturaustausch zu Unrecht aufgebrummt
Hallo Regenmacher,
der Vermieter schreibt mir gerade die Aussage des Monteurs welcher behauptet, daß ich ihm die Anweisungen sowohl für die Entsorgung der Duscharmatur als auch die Anbringung der Brause an die Wannenarmatur erteilt hatte. Ich schrieb ihm sofort zurück: Sehr geehrter Herr ...., ich erwähne nochmals, daß der Monteur wie selbstverständlich sowohl die Duscharmatur in den Karton einpackte als auch die Brause an die Wannenarmatur montierte ohne das ich ihm Anweisungen erteilt hatte, sodaß ich annehmen mußte, daß diese Handlung mit Ihnen abgesprochen war. Da Sie den Auftrag erteilt hatten, hätten Sie von Anfang an die Vorgehensweise beim Installateur abklären müssen. Es ist Ihre Armatur und Sie hatten den Auftrag an die Firma ... erteilt, folglich stehe ich als Mieter außen vor. Sollten Sie eine Verrechnung mit der Kaution vornehmen, werde ich das Geld per Mahnbescheid eintreiben müssen. Desweiteren wollte ich gerade einen Vinylboden im Schlafzimmer verlegen lassen, Sie haben mich davor bewahrt und nun wird es ein preiswerter PVC-Boden sein. Vielen Dank und ein schönes Wochenende, mit freundlichen Grüßen, So, nun kann der Vermieter sich die Frage stellen, ob sein Gezeter es wirklich wert war. Vielen Dank für Deine Hilfe, lG |
|
Stichworte |
armatur, badewanne, dusche, reparatur |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
TV-Reportage "Zu Unrecht gekündigt" | Together Productions | Umfragen und Off-Topic | 0 | 04.01.2012 11:54 |
Maklerprovision wird verlangt! Zu unrecht? | sas03 | Mietrecht allgemein | 1 | 23.03.2011 15:00 |