Herstellung des Ausgangszustandes nach Reparatur?
Hallo!
Nach einer Moderniesierung (Bad/Küche), bei der ein massiver Wasserschaden entstand mußte mein Bekannter aus seiner Wohnung ausziehen (Ersatzwohnung wurde kostenlos gestellt), damit der Boden und die Wände getrocknet werden konnten. Leider klappte das nicht so, wie die Firma sich das vorstellte, es mußte auch das gesamte Laminat entfernt werden, da die Feuchtigkeit noch tiefer eingezogen ist. (Mittlerweise dauert das Ganze schon 3 Monate!) Muß der Vermieter nach Beendigung der Reparaturen (es wurde z.B. neuer Estrich gelegt) auch wieder Laminat verlegen lassen? Also den Ausgangszustand wieder herstellen oder mußt man das auf eigene Kosten machen? :confused: Ich hoffe auf Antworten (wenn möglich mit Aktenzeichen von Gerichtsentscheidungen). lg sitara |
AW: Herstellung des Ausgangszustandes nach Reparatur?
Hallo sitara,
so wie ich den Sachverhalt sehe ist der Vermieter dafür verantwortlich die Wohnung in den ursprünglichen oder einen besseren Zustand zu versetzen. Somit sollte eigentlich auch wieder Laminat verlegt werden oder ein vergleichbar hochwertiger Bodenbelag. Mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach |
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