Wände streichen nach Verlegung neuer Leitungen
Hallo zusammen,
im Zuge eines Komplettaustauschs aller Elektroleitungen im Haus hat unser Vermieter anschließend lediglich die Wände gestrichen, wo auch tatsächlich Schlitze geklopft wurden, um neue Leitungen zu verlegen. Das hat nun zur Folge, dass in den einzelnen Räumen jeweils 1-2 frisch gestrichene Wände sind und die restlichen Wände befinden sich noch in dem Zustand, wie sie vorher waren, was optisch natürlich nicht gerade toll aussieht. Hierzu meine Frage: Muss der Vermieter, wenn er neue Leitungen verlegt hat, das gesamte Zimmer neu streichen oder genügt es, wenn er die Wände streicht, an denen gearbeitet wurde? Wenn jemand hierzu sogar noch eine rechtliche Grundlage (Gesetze, Gerichtsurteile etc.) kennt, dann wäre ich überaus dankbar. Vielen Dank schon mal im Voraus. Liebe Grüße Schnydr |
AW: Wände streichen nach Verlegung neuer Leitungen
Hallo Schnydr,
meines Wissens nach muss der Vermieter dafür sorgen, dass durch Reparaturen oder Instandhaltungen keine Verschlechterung der Wohnsituation eintritt. Dies hat er gewährleistet, indem die betroffenen Wände neu angestrichen wurden. Über eine weitere Verpflichtung des Vermieters wüsste ich nichts. Aber vielleicht suchst du einfach mal das Gespräch mit deinem Vermieter, ob er denn die anderen Wände auch nachstreicht. Notfalls kann sicher auch ein Kompromiss getroffen werden, dass z.B. der Vermieter die Materialien stellt und du den neuen Anstrich übernimmst. Hier würde ich nach der Devise: "Fragen kostet nichts" handeln. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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