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Tinchen1 22.10.2020 09:00

Kosten für Notheizung auf Mieter umlegbar?
 
Hallo zusammen :)
Seit einer Woche ist in dem Mehrfamilienhaus in dem auch ich wohne die Heizungsanlage kaputt und es läuft seitdem eine ziemlich kostenintensive Notheizung, wie lange noch kann ich nicht sagen. Kann der Vermieter die Stromkosten und Miete der Notzeizung auf uns Mieter übertragen? Und müssen wir Mieter eine neue Heizungsanlage anteilig mitbezahlen?
Wäre toll, wenn jemand die Fragen beantworten kann
LG
Tinchen1

Regenmacher 22.10.2020 12:41

AW: Notheizung
 
Die Kosten der "Notheizung" ist allein Angelegenheit des Vermieters und mit der neuen Heizung oder einer Reparatur haben wiederum die Mieter nichts zu tun.

Tinchen1 22.10.2020 15:16

AW: Notheizung
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 11443)
Die Kosten der "Notheizung" ist allein Angelegenheit des Vermieters und mit der neuen Heizung oder einer Reparatur haben wiederum die Mieter nichts zu tun.

Vielen Dank für deine Antwort, das sind ja super Neuigkeiten :) Gibt es da ein Mietgesetz, welches ich ihm unter die Nase halten kann, wenn er mich fragt wo ich das gelesen habe?
LG
Tinchen1

Regenmacher 22.10.2020 16:11

AW: Notheizung
 
Sagen Sie ihm, dass alle Mieter einen Grund hätten, die Miete zu mindern, es aber nicht tun. Dann muss er auch die Notheizung und den Stromverbrauch übernehmen. Und diese Beträge wird er sicherlich einer seinen Versicherungen in Rechnung stellen.

Tinchen1 22.10.2020 17:51

AW: Notheizung
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 11445)
Sagen Sie ihm, dass alle Mieter einen Grund hätten, die Miete zu mindern, es aber nicht tun. Dann muss er auch die Notheizung und den Stromverbrauch übernehmen. Und diese Beträge wird er sicherlich einer seinen Versicherungen in Rechnung stellen.

Das stimmt. Vielen Dank für die Antwort :)
LG
Tinchen1

Skyscraper 07.03.2021 09:45

AW: Notheizung
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 11445)
Sagen Sie ihm, dass alle Mieter einen Grund hätten, die Miete zu mindern, es aber nicht tun.....

Warum haben Mieter ein Recht, die Miete zu mindern, wenn der Vermieter doch sicherstellt, dass durch eine Notheizung die vereinbarten Leistungen erfüllt werden?


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