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Marie.P 29.06.2021 17:32

Komplett renovierte Wohnung: der Vermieter nimmt die Wohnung nicht ab
 
Hallo,
Wir ziehen aus. Wir haben unsere alte Wohnung neu tapiziert und gestrichen (es war unrenoviert beim Einzug vor 7 Jahren aber Renovierung wurden vom Vermieter verlangt, und wir haben es akzeptiert, um das Auszug möglichst reibungslos durchzuführen). Wohnungsübergabe wäre gestern gewesen : der Vermieter nimmt die Wohnung nicht ab, weil die Qualität der Renovierung seine Erwartungen nicht entspricht (kein Meisterwerk, er hat mit der Taschenlampe in jede Ecke nach fehler gesucht, vor allem wo es mit Rauhfasern neu tapeziert und gestrichen wurde).
Wir sind mit seiner Beurteilung nicht einverstanden, die Wohnung ist sauber weiß gestrichen, ohne farbflecken oder schmutzigen sockelleisten oder Türrahmen. Wir haben auch Bilder von die Wände gemacht, aber wegen Licht und Schatten befürchten wir dass es kein gutes Beweisstück ist.
Der Vermieter will in der protokoll schreiben, dass die Wände schlecht gemacht worden sind, um die Kaution zu behalten. Darf er das überhaupt? Ich recherchiere seit gestern und lese, dass wir hätten gar nicht renovieren müssen... Ich bin verzweifelt.
Wir haben morgen erneut einen Termin und wissen nicht ob wir uns durch einen Gutachter begleiten lassen müssen, und wenn ja durch wenn die Kosten getragen werden müssen.

Regenmacher 01.07.2021 10:08

AW: Komplett renovierte Wohnung: der Vermieter nimmt die Wohnung nicht ab
 
Zitat:

Zitat von Marie.P (Beitrag 11531)
Wir haben morgen erneut einen Termin und wissen nicht ob wir uns durch einen Gutachter begleiten lassen müssen, und wenn ja durch wenn die Kosten getragen werden müssen.

Den Gutachter muss immer die Partei bezahlen, der ihn bestellt. Aber wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war, dann muss beim Auszug auch nicht renoviert werden.

Mit der Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen. Erst dann können Sie per Mahnbescheid die Herausgabe des Geldes verlangen. Hier eine Website, die sich mit dem Thema intensiv befasst. https://www.mietrecht.org/schoenheit...g-uebernommen/

Drucken Sie die passenden Stellen aus und geben Sie die dem Vermieter zur Lektüre.


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