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existence 08.01.2010 13:20

Vermieter erneuert noch guten Bodenbelag nach Auszug
 
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum, und wende mich an euch da ich nicht mehr weiter weiß.

Mein Freund ist vor 3 Monaten aus seiner Wohnung ausgezogen. (Er wohnte 5 Jahre in der Wohnung. Der Fußbodenbelag war zu seinem Einzug frisch verlegt worden.) Er hat die Wohnung vor der Übergabe weiß gestrichen und alle Oberflächen und Böden gereinigt.

Der Boden wieß auf den ersten Blick keine Gebrauchsspuren und Schäden auf. Unsere Mieterbetreuerin fand bei der Begehung zur Übergabe der Wohnung jedoch mithilfe von Lupe und Taschenlampe einen münzgroßen braunen Brandfleck (der nur oberflächlich war) und einen kurzen Schnitt von ca. 10 cm Länge. Darüber hinaus waren ihr bei näherer Betrachtung einige stecknadelkopfgroße Eindrücke in den PVC-Belag aufgefallen, die sie sofort als Löcher klassifizierte. Sie meinte tatsächlich es müsste jemand auf den PVC-Boden mit einer Schere eingestochen haben. Wir versuchten sie zu überzeugen dass es sich nur um kleine körnergroße Eindrücke (keine Löcher!) handelte. Dass sie das doch sehen müsste.

Sie ließ sich aber nicht abbringen sie im Protokoll zu notieren, zusammen mit dem Brandfleck und dem Schnitt. Vermerkt wurde dass eine Reparatur versucht werden soll, und wenn das nicht reicht eine Erneuerung.

Zu Weihnachten bekommen wir nun eine Rechnung von 670 EUR für die Erneuerung des gesamten Fußbodens. Wir haben erst einmal Widerspruch eingelegt.

Leider haben wir keine Photos vorher gemacht (wir hatten ja auch keine Mängel vorher gesehen!). Anwesend bei der Übergabe waren Ich, mein Freund und die Mieterbetreuerin. Es steht also Aussage gegen Aussage.

Was können wir unternehmen um die Kosten abzuwenden?

Verzweifelte Grüße

existence

Recht-Einfach 09.01.2010 21:03

AW: Vermieter erneuert noch guten Bodenbelag nach Auszug
 
Hallo,

diese Fälle sind immer nicht leicht zu beurteilen. Aus diesem Grunde empfehle ich Euch Rat bei einem Mieterverein in Deutschland zu suchen. Eine Liste für Mietervereine findet Ihr hier: Mieterbund Deutschland

Das Problem ist die Beurteilung der Schäden, wobei meiner Ansicht nach kein wirtschaftliches Verhältnis zwischen den Schäden und den nun entstandenen Kosten durch die Erneuerung besteht.

Darüberhinaus gilt die Miete nicht nur für die Wohnung, sondern auch das Interior. Somit sind Abnutzungserscheinungen hinzunehmen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Regenmacher 21.01.2010 13:21

AW: Vermieter erneuert noch guten Bodenbelag nach Auszug
 
Ein Brandfleck und ein Schnitt von 10 cm Länge in einem PVC Boden gehören leider nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache. Hier ist der Mieter sicherlich zum Schadensersatz verpflichtet.

Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen, dass der Schadensverursacher die Möglichkeit zur Reparatur/Ersatz erhält. Lehnt er ab, dann darf der Vermieter den Schaden beheben lassen. Aber hier gilt alt für neu, er müsste sich bei einem PVC-Belag von 5 Jahren einen Abschlag von rund 50% gefallen lassen, denn die Lebensdauer solcher Auslegeware liegt bei 10 - 12 Jahren.


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