Außenjalousien? Wer zahlt die Reparatur?
:confused:HI!
Wir sind im Okt.2006 in eine Wohnung mit Außenjalousien gezogen.Jetzt ist eine kaputt und müste repariert werden. Nun hat mir der Handwerker gesagt,der Vermieter muss keine neue Außenjalousiene anmachen. Aber ich finde,das kann doch nicht sein. Wenn ich eine Wohnung mit Außenjalousiene miete,kann der Vermieter doch nicht einfach sagen.Nein Sie bekommen keine neue,wenn die alte kaputt ist oder? :confused: LG puhbaer07 |
AW: Außenjalousien? Wer zahlt die Reparatur?
Hallo puhbaer,
wenn eine Wohnung mit Außenjalousien angemietet wurde, dann ist diese meiner Meinung nach auch als Bestandteil des Mietverhältnisses anzusehen. Somit hast du ein Recht auf die Reparatur der Außenjalousie. Anders wäre es, wenn bei Einzug keine Jalousien installiert wären. Dann gälte der Leitsatz: "Gemietet wie gesehen". Ich würde meinen Vermieter auf den Missstand hinweisen. Und auf keinen Fall auf eigene Faust einen Handwerker beauftragen. Hier gilt im Notfall: "Wer den Handwerker ruft zahlt ihn", sollte der Vermieter die Reparatur ablehnen. Also mit dem Vermieter in Kontakt treten und auf eine Reparatur drängen unter Auflegung einer Frist zur Beseitigung des Mangels. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:46 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1