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Schließanlage defekt

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.07.2008, 11:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 1
Frage Schließanlage defekt

Ich betreute während einer 1-wöchigen Abwesenheit meiner Nachbarin deren Blumen und Briefkasten, und hatte dazu ihre Wohnungsschlüssel. Sonntag morgen ließ sich das Türschloss nioht öffnen. Hausmeister, Schlüsselfirma nicht erreichbar. Meine Nachbarin wollte So. oder Mo. zurückkommen. In der Sorge, dass sie - evtl dazu in meiner Abwesenheit - vor verschlossener Wohnung steht, entschloss ich mich, einen Schlüsseldienst zu rufen.
Dieser stellte einen gebrochenen Haltering im der Schliessanlage fest, entfernte diesen, meinte jedoch, letztlich sollte dieser (oder das ganze Schloss) ersetzt werde.
Frage 1: Soll der Vermieter davon verständigt werde, und zahlt er ggf. ein neues Schloss?
Frage 2: Ersetzt er mir die Kosten für den Schlüsseldienst?



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  #2  
Alt 15.07.2008, 20:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Nasenbär.

Ich denke das könnte kritisch werden, da du ja nicht der Mieter der Wohnung bist.

Wenn diese Reparatur jedoch notwendig war, um die Tür wieder ordnungsgemäß öffnen zu können und dir deine Nachbarin den Schlüsseldienst bezahlt, so sollte Sie sich das Geld vom Vermieter wieder holen können. (Voraussetzung ist eine Quittung über die Kosten)

Desweiteren sollte der Vermieter von deiner Nachbarin in diesem Zuge auch über den nicht mehr ordnungsgemäßen Zustand der Schliessanlage informiert werden.

Hierbei kann dann mit dem Vermieter abgesprochen werden, ob er die Kosten für den Austausch des Türschlosses übernimmt.

Viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
__________________

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