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Claudia 25.07.2008 08:54

Jalousieband - Wer übernimmt Reparatur?
 
Hallo!

Wir ziehen zum 1.8. um. Heute bekommen wir von der Vormieterin netterweise bereits den Schlüssel, damit wir renovieren können.
Schön und gut - das Streichen in der Küche wird allerdings arg erschwert, weil ihr vorgestern das marode Jalousienband gerissen ist und die Küche nun im Dauerdunkel liegt.
Ich hab weder eine Ahnung, wie man das Band auswechselt noch Lust dazu, das rauszufinden... Müssen wir das wirklich selbst machen bzw bezahlen? Die Vormieterin sagt ja, - sie hätte im Laufe ihrer Mietzeit bereits zwei Bänder unter erheblichen Mühen in anderen Räumen ausgewechselt. Ist das so?

Und - die Türen sind so gut wie alle sehr vermackt. Sie sind nicht defekt sondern "nur" häßlich. Das Parkett ist ebenfalls arg strapaziert und unter Schönheitsgesichtspunkten hätte das einen Abschliff nötig. Hätten wir hier irgendein Recht oder eher nicht?

Wir wollen weder der netten Vormieterin was böses noch direkt Ärger mit dem Vermieter anfangen. Aber wie ist denn die Rechtslage?

Lg - und wär schön, wenn wer was weiß :-)

Claudia

Recht-Einfach 25.07.2008 15:14

Hallo Claudia,

also was das Jalousienband angeht, so sehe ich das so:
Hierfür ist der Vermieter zuständig, denn er ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten.
Und durch eine andauernde Dunkelkammer ist der Wohnkomfort nicht gewährleistet.

Dennoch solltet Ihr prüfen, welche Höhe an Schönheitsreparaturen bei Euch im Mietvertrag geregelt ist - und zwar die, die der Mieter selber zu tragen hat.
I.d.R. ist das eine monatliche Kaltmiete / Jahr.

Zu den Türen und dem Parkett:
Das Problem hierbei liegt darin, dass Ihr Euch mit dem Mietvertrag die Wohnung gesichert habt. Und das zu dem Zustand wie sie ist.
Wenn Ihr keine zusätzlichen Abmachungen getroffen habt, dass der Vermieter dafür Sorge trägt, dass das Parkett und die Türen vor Einzug aufpoliert werden so sehe ich es schwierig dort im Nachhinein noch was bewirken zu können.

Auf anderer Seite braucht Ihr den Fußboden und die Türen bei Auszug auch nicht in einen besseren Zustand versetzen, als sie jetzt sind.

Es sei denn Ihr versichert dem Vermieter, dass Ihr diese Wohnung gerne länger bewohnen wollt (ggf. auch schriftlich). Es ist ja auch in seinem Sinne die Wohnung in einem akkuraten Zustand zu halten.

Vielleicht könnt Ihr ihn dadurch dazu bewegen eine kleine Renovierung aus seiner Tasche zu zahlen. Er hat ja auch wieder die Mieteinnahmen auf der anderen Seite.


Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, dann meldet Euch einfach wieder und haltet mich mal auf dem Laufenden, wie es bei Euch weitergegangen ist :)


Liebe Grüße,


Mietrecht-Einfach


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