Kaution einbehalten?
Hallo an alle........seit unserer fristgerechten Kündigung macht unser Vermieter Stress.Es scheint,das er die Kaution für die in unserer Wohnung liegenden,leider stark beschmutzten Teppiche behalten will.Die Teppiche sind mindestens 10 Jahre alt und in unserem Mietvertrag steht " bei Rückgabe der Mietsache schuldet der Mieter einen zur Weitervermietung geeigneten Zustand".Was immer das heißen mag.Wir haben die Wohnung bei unserem Einzug vor knapp 23 Monaten renovieren müssen.Reicht da Besenrein?
Ich habe jetzt vor,die Kaution über die letzte Mietzahlung einzubehalten.Kann ich das machen?Ich habe nämlich keine Lust,meinem Geld hinterher zu laufen. Vielen Dank Shirabie |
AW: Kaution einbehalten?
Wenn Sie die Kaution mit der Miete verrechnen wollen, freut sich der Anwalt der Gegenseite. So schnell hat der sein Geld noch nicht verdient. Also Finger weg.
Die Klausel mit der Rückgabe der Wohnung ist Wischiwaschi und demnach nicht anwendbar, weil eine klare Aussage fehlt. Ein Teppichboden von 10 Jahren ist am Ende seines Teppichlebens angelangt. Der Wert also liegt bei Null, der Austausch ist demnach reine Vermietersache. |
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