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Leaa 12.03.2010 11:40

Mieterhöhung (nicht abgesprochen) nach Reperatur
 
Liebe mieter,

es wurden bei uns der kaputter wasserhahn und waschbecken ersetzt . Im Vertrag steht es dass wir die reperaturen bis 300 € bezahlen müssen und wenn was drüber ist dann bezahlt der mieter 300 und vermiter den rest. die reperatur hat 1000 gekostet und es wurde vereinbart dass wir davon die 300 übernehmen. jetzt schreibt uns der vermiter dass entweder wird die miete um 50 € erhöht (zur zeit 300 €) oder wir müssen die kosten von 1000 € selber übernehmen.

1. Frage: wenn die reperaturkosten mehr als 300 € sind müssen wir uns trotzdem noch mit 300 beteiligen?
2. und wenn wir das vereinbart haben dass wir die 300 übernehmen kann er uns jetzt die miete erhöhen?

vielen dank für die hilfe!

Regenmacher 12.03.2010 13:27

AW: Mieterhöhung (nicht abgesprochen) nach Reperatur
 
Oh je, da läuft einiges verkehrt.

1. Eine sogenannte Kleinreparatur/Bagatellschadensklausel sieht andere Summen vor. Das hat auch der BGH (Bundesgerichtshof) so entschieden. Aber lesen Sie bitte selbst: http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1

2. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der Vermieter diese Dinge komplett aus seiner Tasche bezahlen muss. Er könnte bestenfalls den Wasserhahn von Ihnen bezahlen lassen, denn er ist nicht verpflichtet solche Dinge wie Armaturen und Sanitäreinrichtungen zu ersetzen, wenn deren Gebrauch noch möglich ist. Hängt also immer vom Einzelfall ab.

3. Aufgrund des Austauschs hat er aber auch kein Recht, die Miete zu erhöhen, denn hier wurde ja nur alt gegen neu ausgetauscht, also keine wirkliche Modernisierung vorgenommen. Eine Mieterhöhung aber wäre möglich, wenn laut Mietspiegel oder Vergleichswohnungen eine Mieterhöhung zulässig ist.

4. Bleibt Ihr Vermieter aber bei seinem Standpunkt, dann benötigen Sie die Hilfe eines Mietervereins oder eines Anwaltes für Mietrecht.


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