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Silvia 19.03.2010 13:55

Schlüssel verbogen, wer übernimmt Kosten
 
Ich bin ausgezogen und habe bei der Wohnungsübergabe alle Schlüssel zurück gegeben. Ein Schlüssel, der zu einer Schließanlage gehört war leicht verbogen.
Nun hat der Vermieter die Kosten von meiner Kaution einbehalten. Ist das zulässig? Da es sich um einen Einbau der Schließanlage handelt dachte ich, ich muss die Kosten nicht tragen. Zumal der Schlüssel ja zurück gegeben wurde.

Regenmacher 19.03.2010 16:15

AW: Schlüssel verbogen, wer übernimmt Kosten
 
Derjenige, der den Schlüssel unbrauchbar gemacht hat, muss auch die Kosten für einen neuen Schlüssel übernehmen, das dürfte doch wohl klar sein. Deswegen muss aber keine Schließanlage erneuert werden.

Da solch ein Schlüssel von keinem Schlüsseldienst angefertigt werden kann, sondern nur beim Hersteller, sind auch die Kosten entsprechend höher.


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