Heizkörperventileinsatz
Ich bin in eine alte Whg gezogen, in der die Heizkörper z. T. nur mit einer Zange, die mir der Vermieter gegeben hatte an und ausgingen. Nach einem Vermieterwechsel sind jetzt zwei Heizkörper repariert worden und zwei ausgetauscht worden, wobei die Heizkörperventileinsätze nicht ausgewechselt wurden.
Nun habe ich zwei Rechnungen bekommen, die jeweils einige Cent unter dem Höchstbetrag von 76.- liegen. Es handelte sich beide Male um die Erneuerung von Heizkörperventileinsätzen. Einmal hat der Monteur angebl. 1,25 Std gebraucht um eines auszuwechseln. Da Heizkörperventile etwas anderes sind als Heizkörperventileinsätze (sind wohl kleiner und ein Teilstück des Ventils), im Mietvertrag unter der Kleinrep-Regelung aber nur Heizkörperventile genannt sind, möchte ich wissen, ob ich diese Reparaturen bezahlen muss. Vielen Dank für Antworten:confused: |
AW: Heizkörperventileinsatz
Da diese Teile Bestandteil des Thermostatventils sind, gehören die zu den Kosten, die laut Kleinreparaturklausel auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1 Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Reparaturrechnung überzogen ist, weil die Arbeitszeit nicht stimmen kann, sollten Sie bei der zuständigen Innung nachfragen. |
AW: Heizkörperventileinsatz
Vielen Dank, ich werde zur Arbeitszeit die Innung befragen, nur welche Innung ist das?
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AW: Heizkörperventileinsatz
Fragen Sie bitte Ihre örtliche Handwerkskammer.
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