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Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.05.2010, 15:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 2
Standard Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Hallo,
ich bin Eigentümerin eines Einfamilienhauses und habe mein Haus vermietet. Da mein Mieter keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag har, schickt er mir nun jede Rechnung für Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, Dimmer, Überprüfung Kabelfernsehen - Signalprüfung) zum Bezahlen, auch wenn sie noch so gering sind (unter 75 EUR). Er hält vorher auch keinerlei Rücksprache mit mir, bevor er einen Handwerker beauftragt. Ich werde stets vor vollendete Tatsachen gestellt.
Nun meine Frage. Ist es rechtens, wenn ich jede Kleinstreparatur als Vermieter bezahlen muss, bloß weil die Kleinstreparaturklausel im Vertrag fehlt? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank schonmal vorab.

Uli



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  #2  
Alt 18.05.2010, 16:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Ohne Reparaturklausel im Mietvertrag beruft sich Ihr Mieter auf den § 535 BGB
und dagegen ist formal nichts dran zu ändern.

http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html
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  #3  
Alt 20.05.2010, 14:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Danke für die Info. Auch wenn der Mieter de jure im Recht ist, fühle ich im dennoch als Vermieter "abgelinkt". Sorry, das muss ich auch mal loswerden.
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  #4  
Alt 20.05.2010, 15:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Sie haben ja so Recht. Ich bin zwar "nur" Mieter, habe aber in mittlerweile fast 44 Jahren noch nie einen meiner Vermieter mit solchen Bagatellen belästigt. Auch nicht zu der Zeit, in der Mietverträge auf die Rückseite einer Briefmarke gepasst hätten und die Reparaturen klar auf Vermieterseite lagen.
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