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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Hallo,
ich bin Eigentümerin eines Einfamilienhauses und habe mein Haus vermietet. Da mein Mieter keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag har, schickt er mir nun jede Rechnung für Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, Dimmer, Überprüfung Kabelfernsehen - Signalprüfung) zum Bezahlen, auch wenn sie noch so gering sind (unter 75 EUR). Er hält vorher auch keinerlei Rücksprache mit mir, bevor er einen Handwerker beauftragt. Ich werde stets vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun meine Frage. Ist es rechtens, wenn ich jede Kleinstreparatur als Vermieter bezahlen muss, bloß weil die Kleinstreparaturklausel im Vertrag fehlt? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank schonmal vorab. Uli |
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#2
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AW: Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Ohne Reparaturklausel im Mietvertrag beruft sich Ihr Mieter auf den § 535 BGB
und dagegen ist formal nichts dran zu ändern. http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html |
#3
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AW: Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Danke für die Info. Auch wenn der Mieter de jure im Recht ist, fühle ich im dennoch als Vermieter "abgelinkt". Sorry, das muss ich auch mal loswerden.
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#4
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AW: Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Sie haben ja so Recht. Ich bin zwar "nur" Mieter, habe aber in mittlerweile fast 44 Jahren noch nie einen meiner Vermieter mit solchen Bagatellen belästigt. Auch nicht zu der Zeit, in der Mietverträge auf die Rückseite einer Briefmarke gepasst hätten und die Reparaturen klar auf Vermieterseite lagen.
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