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K7WG 07.06.2010 18:04

Reparatur Therme - bezahlt der Vemieter oder der Mieter?
 
Hallo Zusammen,

nach einiger Zeit in den Weiten des Internets, habe ich leider immer noch keine belastbare Antwort zu der Frage, wer die Reparatur unserer defekten Terme zu bezahlen hat - Vermieter oder Mieter?

Wir selbst mieten die Wohnung und haben eine Gas-Therme, die für warmes Brauchwasser und für warme Heizungen sorgen soll. Das Verhältnis zu unserem Vermieter ist schwierig, er wird von sich aus vermutlich keinen Auftrag zur Reparatur der Therme geben, auch wenn wir ihm das mehrmals mitteilen und ihn darum bitten (Erfahrung aus Problemen der Vergangenheit).

Können wir die Reparatur selbst in Auftrag geben und durch Mietminderung die Handwerkskosten einbehalten? Oder welches Vorgehen ist grundsätzlich ratsam? Wo findet man korrekte Informationen zur Thematik (Bücher, kostenlose Ansprechpartner)?

Viele Grüße und herzlichen Dank

Eva & Thomas

Recht-Einfach 08.06.2010 09:57

AW: Reparatur Therme - bezahlt der Vemieter oder der Mieter?
 
Hallo,

generell ist der Vermieter für die Behebung des Mangels an der Therme zuständig.
Es kann aber auch im Zuge mietvertraglicher Regelungen der Mieter in die Pflicht genommen werden, wenn es sich um eine Kleinreparatur oder kleine Instandhaltungsmaßnahme handelt.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen:
- > Kleinreparatur und Instandhaltung

Des Weiteren würde ich nicht empfehlen selbst einen Handwerker zu beauftragen, denn hier gilt: Wer bestellt, der zahlt. Sollte sich der Vermieter im Nachhinein querstellen und den Abzug der Rechnung von der Miete nicht akzeptieren, können unnötige Schwierigkeiten entstehen.

Ich empfehle Ihnen Ihren Vertrag auf die oben genannten Klauseln zu prüfen, ggf. eine schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter zu machen und bei Nichtbeheben des Mangels durch den Vermieter die Miete anteilig zu kürzen, da jeder Mieter Anspruch auf Warmwasser und Heizung haben sollte.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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