Verjährung von Reparaturkosten ?
Hallo,
bei meinem Auszug ( Okt. 09 ) ist eine Fensterbank beschädigt worden. Bei der Wohnungsübergabe ( 27.11.09 ) erklärte mein Vermieter, dass er sich um die Reparatur kümmern wird und mir die Rechnung schicken will. Anfang Juni bekam ich eine e-mail mit einem Kostenvoranschlag und die Aussage, dass die Reparatur zeitnah ausgeführt werden soll. Bis heute ist nichts passiert und die Kaution bekomme ich natürlich erst zurück, wenn der Schaden beglichen ist. Wie lange darf sich mein Vermieter mit der Reparatur Zeit lassen ? Was ist mit der 6 monatigen Verjährungsfrist, gilt das nur für versteckte Mängel ? Vielen Dank, für Eure Hilfe |
AW: Verjährung von Reparaturkosten ?
Die Verjährungsfrist kommt hier nicht ins Spiel, weil der Schaden erkannt und bearbeitet wird.
Hier können Sie nur am Ball bleiben, wie man so schön sagt. |
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