"Fachmännisch renovierter Zustand"
Hallo - nochmal ich.. :o
Mein Nachbar hat einen etwas neueren Mietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein bekommen, in dem (leider) die starren Fristen etwas aufgeweicht sind ("im Allgemeinen" alle 5/7/10 Jahre...), allerdings hat auch er parallel dazu einen Zusatzvertrag bekommen (am gleichen Tag unterschrieben), in dem steht: "Beim Auszug des Mieters sind die Wohnräume in fachmännischen renovierten Zustand an den Vermieter zurückzugeben." (jaja, nicht gerade grammatikalisch wertvoll, ich weiß.. :) ) Kann man diese Klausel als unwirksam ansehen und muss daher keine Renovierungsarbeiten durchführen? Oder wird das eher ein Streitfall werden, mit dem sich Anwälte beschäftigen dürfen? Vielen Dank im Voraus, quicksand |
AW: "Fachmännisch renovierter Zustand"
dies dürfte alle ihre fragen beantworten.
da für die zulässigkeit der klausel die exakte formulierung sowie kontext wichtig ist und der mietvertrag hier nicht im volltext vorliegt, kann hierzu keine pauschale ja/nein antwort gegeben werden. |
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