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lizard219 30.07.2010 21:18

kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
Hallo,

seit etwa einer Woche ist unsere Telefonleitung defekt. Die Telekom wurde informiert und ein Telekom-Techniker hat uns daraufhin als Ursache eine defekte Leitung ausgehend von der Verteilerdose im Keller bis zu unserer Telefonbuchse in der Wohnung genannt (wohnen in einem Plattenbau).

Zur Behebung des Problems muesste die Leitung ausgehend vom Keller neu verlegt werden, wofuer eine Baugenehmigung des Vermieters an uns ausgehändigt werden muss damit wir diese dem Techniker vor Beginn seiner Arbeit zeigen koennen(da wohl Arbeiten an der Steigleitungen/Bohrungen vonnöten). Leider verweigert unser Vermieter uns diese Genehmigung und beharrt darauf dass die Telekom allein fuer diese Leitungen zuständig ist und diese Genehmigung nicht braucht und im Zweifelsfall selbst Kontakt zum Vermieter aufnehmen soll. Leider lehnt die Telekom dies ab und meint ohne diese Genehmigung werden sie nichts weiter unternehmen. Jetzt sind uns quasi die Hände gebunden und wissen nicht wer hier jetzt in der Bringschuld ist.

In meinen Augen steht hier der Vermieter in der Pflicht sich nicht bei der Reperatur in die Quere zu stellen da es ja eigentlich logisch ist dass bei einer Neuverlegung eines Kabels in einem Plattenbau durchaus aufwändigere Maßnahmen vonnöten sind.

Regenmacher 31.07.2010 09:02

AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
Ihr Vermieter hat Recht. Die Zeiten, in denen eine solche Genehmigung vorgelegt werden musste, sind schon lange, lange vorbei. Heute sieht es so aus, dass der Vermieter solche Arbeiten bei minimalen Eingriffen (lediglich Bohrungen für die Leitung) ohne Nachfrage dulden muss.

Aber lesen Sie selbst:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...t1/telefon.htm

marschu 02.08.2010 09:06

AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
Gut zu wissen, da hätte ich auch nicht wirklich weiter gewusst. Schon komisch, dass die Telekom da auf einer Genehmigung beharrt, da war wohl auch ein Mitarbeiter mit wenig Ahnung im Spiel, naja, scheint ja leider bei der Telekom kein Einzelfall zu sein. Hoffe, das Problem löst sich bald und die Telekom führt die notwendigen Arbeiten durch, damit ihr bald wieder telefonieren könnt.

Orion 04.08.2010 12:05

AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
Zitat:

Zitat von lizard219 (Beitrag 1993)
Hallo,

seit etwa einer Woche ist unsere Telefonleitung defekt. Die Telekom wurde informiert und ein Telekom-Techniker hat uns daraufhin als Ursache eine defekte Leitung ausgehend von der Verteilerdose im Keller bis zu unserer Telefonbuchse in der Wohnung genannt (wohnen in einem Plattenbau).

Zur Behebung des Problems muesste die Leitung ausgehend vom Keller neu verlegt werden, wofuer eine Baugenehmigung des Vermieters an uns ausgehändigt werden muss damit wir diese dem Techniker vor Beginn seiner Arbeit zeigen koennen(da wohl Arbeiten an der Steigleitungen/Bohrungen vonnöten). Leider verweigert unser Vermieter uns diese Genehmigung und beharrt darauf dass die Telekom allein fuer diese Leitungen zuständig ist und diese Genehmigung nicht braucht und im Zweifelsfall selbst Kontakt zum Vermieter aufnehmen soll. Leider lehnt die Telekom dies ab und meint ohne diese Genehmigung werden sie nichts weiter unternehmen. Jetzt sind uns quasi die Hände gebunden und wissen nicht wer hier jetzt in der Bringschuld ist.

In meinen Augen steht hier der Vermieter in der Pflicht sich nicht bei der Reperatur in die Quere zu stellen da es ja eigentlich logisch ist dass bei einer Neuverlegung eines Kabels in einem Plattenbau durchaus aufwändigere Maßnahmen vonnöten sind.

der vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen zugang zu medien in der wohnung zu gewähren. telefon, fernsehen und internet zählen zu diesen medien. die grundlage hierzu finden sie in artikel 5 unseres grundgesetzes.

vermutlich enthält die von der telekom geforderte genehmigung jedoch noch das eine oder andere kleingedruckte, womit sie sich von schadensersatzansprüchen u.ä. freisprechen wollen.

verwehrt ihnen der vermieter durch handeln oder unterlassen diesen zugang zu medien, so haben sie anspruch auf mietminderung. wie sich der vermieter mit der telekom einigt, ist eine andere sache, die jedoch nicht zu ihren lasten gehen darf.

setzen sie dem vermieter eine angemessene frist (2 wochen), der telekom die reparatur zu ermöglichen.

informieren sie sich bei einem rechtsanwalt über art, güte und umfang der mietminderung nach ablauf der frist.

weisen sie den zugang ihres schreibens beim vermieter nach.

felika 06.05.2011 16:50

AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
hallo,

ich bin in einer ähnlichen situation, habe aber zum glück eine wahrscheinlich kooperativere vermieterin - allerdings soll ich eine vorlage für eine solche baugenehmigung beibringen. gibt es da bereits formulierte vorlagen, die ich benutzen könnte? was sollte ansonsten in einer solchen baugenehmigung stehen?

tausend dank!
felika

Regenmacher 06.05.2011 17:10

AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
Das verstehe ich jetzt nicht. Wofür benötigen Sie eine Baugenehmigung?

felika 06.05.2011 17:59

AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
ich brauche eine baugenehmigung von meiner vermieterin zur vorlage bei der telekom, damit die telekom eine neue leitung aus dem keller zu meiner wohnung verlegt (die leitung ist offenbar kaputt). leider habe ich keine vorstellung davon, was darin stehen sollte...

Regenmacher 06.05.2011 19:14

AW: kaputter Telefonanschluss - Vermieter verweigert Mitarbeit
 
Eine "Baugenehmigung" ist mehr oder weniger ein amtliches Dokument. Was Sie benötigen ist eine formlose Bestätigung Ihrer Vermieterin gegenüber der Telekom, dass sie keine Einwände gegen die Verlegung des Kabels hat.


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