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-   -   Kosten für Neuinstallation eines Durchlauferhitzers zahlen? (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/kosten-fuer-neuinstallation-eines-durchlauferhitzers-zahlen-679.html)

Numquam 04.08.2010 14:22

Kosten für Neuinstallation eines Durchlauferhitzers zahlen?
 
Moin moin,

ich habe ein Problem mit der Hausverwaltung.

Der Durchlauferhitzer im Badezimmer hat seinen Geist aufgegeben und konnte nicht repariert werden!3 Firmen sind über 2 Wochen in unserer Wohnung ein und ausgegangen bis etwas passiert ist. Dieser wurde nach längerer Wartezeit durch ein neues Gerät ausgetauscht. Es vergingen dann noch 2-3 Tage bis dieser angeschlossen wurde ( die Anschlußkabel lagen frei im Badezimmer herum ( alles unter Strom ). Ein Wunder dass die Katzen noch leben! So lange konnte kein warmes Wasser genutzt werden.

Das Anschliessen des Durchlauferhitzers wurde von einer Fremdfirma übernommen, was mir ein wenig komisch vorkommt. Dieses htte auch die Firma erledigen können welche den Durchlauferhitzer angebracht hat.

Die Hausverwaltung will nun die Kosten für das Anschliessen des Durchlauferhitzers von uns erstattet haben.

Vielmehr wird dazu geschrieben:

Anbei erhalten Sie die Rechnung der Firma ******* im Original über die Montage des Durchlauferhitzers im Badbereich ihrer Mietwohnung.

Da es sich hierbei um eine Kleinreparatur gemäß § 16 Instandhaltung der Mieträume, Kleinreparaturen Ihres Mietvertrages handelt, möchten wir Sie bitten, den Betrag in Höhe von 60,45 € direkt an die Firma ***** zu überweisen.



Das erscheint mir suspekt.

Das ist nach dem Mietrecht sowieso nicht zulässig, da Kosten ja wie mir bekannt ist , im Vorfeld immer erst vom Vermieter zu tragen sind, die dann vom jeweiligen Mieter eingefordert werden können.

Mir erschliesst sich die Sachlage nicht, weil es sich ja um eine Neuinstallation gehandelt hat und nichts repariert wurde ( Austasch alt und defekt gegen NEU ), demnach müssten auch die Kosten für das Anschliessen des Durchlauferhitzers und nicht nur der Durchlauferhitzer selbst, vom Vermieter getragen werden. Aus einem Arbeitsschritt sind meinem Empfinden nach unnötigerweise 2 gemacht worden.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Ich bin nicht bereit die Kosten für das Anschliessen zu zahlen.

Was sagen die Experten?

Orion 04.08.2010 15:38

AW: Kosten für Neuinstallation eines Durchlauferhitzers zahlen?
 
das ist eine neue und kreative auslegung der kleinreparaturklausel, hut ab!

die kleinreparaturklausel findet nur anwendung auf dinge, die dem direkten und häufigen zugriff des mieters ausgesetzt sind und somit eine durch den mieter verursachte abnutzung erleiden.

beispiele hierfür sind z.b. hand- und türgriffe, rollladenbänder, briefkastenschlösser u.ä.

der anschluss eines EDEs ist nicht ihrem direkten und häufigen zugriff ausgesetzt, das kabel erleidet keinen verschleiss.
er ist zwingender bestandteil des EDE-austausches und von diesem nicht zu trennen.

hier sind also die gesamtkosten des austausches vom vermieter zu tragen.

wenn der vermieter eine installationsfirma beauftragt, die -weil sie keinen großen elektroschein hat- nicht die installation in einem zuge erledigen kann, ist das nicht ihr problem.

Jilipop 12.08.2010 17:29

AW: Kosten für Neuinstallation eines Durchlauferhitzers zahlen?
 
Ich würde das genauso sehen wie Orion!
Da hat der Vermieter wohl selber Schuld, fertig aus.
Es gibt auch so einen schönen von einer Anwaltskanzlei, da stehen unendlich viele Fälle und auch Urteile, einfach mal durchstöbern ;)


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