Austausch alter Heizkörper
Hallo zusammen,
wir ziehen in einem Mehrfamilienhaus vom ersten Stock in das Erdgeschoss:D. Der bestehende Mietvertrag bleibt erhalten, wobei nur ein Beiblatt eingelegt wird, auf welchem steht, welche Wohnung jetzt bezogen wird. In der neuen Wohnung sind leider noch alte unansehnliche Heizkörper montiert:eek:. Ist ein Vermieter verpflichtet, diese schäbigen Heizkörper auszutauschen? Meiner Meinung nach wird man da wohl nichts machen können, oder? Höchstens, wenn die Heizkörper veraltet sind und nicht mehr der heutigen "Energienorm?" entsprechen. Hat jemand eine Idee? Grüße datatom |
AW: Austausch alter Heizkörper
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AW: Austausch alter Heizkörper
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insbesondere ältere heizkörper funktionieren nach dem radiatorprinzip: das heißt, dass die wärme in form von infrarotstrahlung vom heizkörper abgestrahlt wird und erst beim auftreffen der strahlung auf die gegenstände der wohnung diese erwärmt. eine vorgestellte verkleidung wirkt wie eine dämmung und reduziert die efféktivität der heizung. moderne heizkörper funktionieren nach dem konvektorprinzip: diese erwärmen in ihrem inneren die raumluft, welche aufsteigt und durch das zimmer streicht, bis sie sich abkühlt, zu boden sinkt und in einer kreisbewegung zum heizkörper zurückfließt, wo sich der kreislauf zu wiederholen beginnt. eine vorgestellte verkleidung behindert diesen luftstromkreislauf und reduziert somit die effektivität der heizung. solange die alten heizkörper ihre funktion verrichten, ist der vermieter nicht dazu verpflichtet, sie auszutauschen. wenn ihnen die optik der heizkörper nicht zusagt, ist es eine frage der vereinbarung mit ihrem vermieter, ob er sie z.b. neu streichen lässt. |
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