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quicksand 17.08.2010 23:57

Unfachmännisch gemalert übernommene Wohnung - EILT!
 
Guten Abend und HILFE!
Mein Mietvertrag in der neuen Wohnung läuft seit 15.8., der Vormieter hat über den Hausmeister einen Maler beauftragt, die Wohnung weißeln zu lassen, was bei der Übergabe auch recht sauber aussah. Jetzt habe ich meinen Bruder die Wände teilweise bunt streichen lassen, und beim Abziehen der Maler-Krepp-Bänder hat sich direkt die weiße Farbe mit abgelöst, und zwar nicht nur an einigen Stellen, sondern überall. Wir haben den Test mit 3 verschiedenen Maler-Bändern durchgeführt, auch mit speziellem (teuren) Maler-Krepp. Bereits beim kleinsten Aufdrücken des Klebebands fällt einem die Farbe entgegen. So kann natürlich die Wohnung nicht überstrichen werden, und auch Nägel/Regale will ich an den Wänden nicht befestigen, da ich riskiere, mir fällt alles wieder runter. Das große Problem ist auch, dass ich nächste Woche spätestens einziehen muss (alte Wohnung muss geräumt werden). Wie verhalte ich mich nun richtig? Was kann ich vom Hausmeister, Vermieter(-genossenschaft), Maler verlangen? Dass komplett neu geweißelt wird? Dass die bereits von uns verarbeitete Farbe ersetzt wird? Fahrtkosten meines Bruders und Arbeitszeit (200 km Anfahrtsweg, ein ganzer Arbeitstag)? Kann ich verlangen, dass die Wände nicht nur weiß gestrichen werden (mit anständiger Farbe), sondern darüber auch in der von uns angebrachten Farbe darüber? Die Wände selbst sind in Ordnung, keine Feuchtigkeit, keine Unebenheiten. Es liegt also wahrscheinlich an der Farbe des Malers.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar - wie gesagt, die Zeit läuft und es EILT!
Danke,
quicksand

Regenmacher 18.08.2010 08:54

AW: Unfachmännisch gemalert übernommene Wohnung - EILT!
 
Zitat:

Zitat von quicksand (Beitrag 2070)
und auch Nägel/Regale will ich an den Wänden nicht befestigen, da ich riskiere, mir fällt alles wieder runter.

Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht! Nägel, Dübel, etc. werden nicht in der Wandfarbe, sondern im Mauerwerk befestigt!

Das große Problem ist auch, dass ich nächste Woche spätestens einziehen muss (alte Wohnung muss geräumt werden). Wie verhalte ich mich nun richtig? Was kann ich vom Hausmeister, Vermieter(-genossenschaft), Maler verlangen? Dass komplett neu geweißelt wird?

Wieso das? Es ist doch alles geweißt worden, so schreiben Sie doch zu Anfang.

Dass die bereits von uns verarbeitete Farbe ersetzt wird? Fahrtkosten meines Bruders und Arbeitszeit (200 km Anfahrtsweg, ein ganzer Arbeitstag)?

Verlangen können Sie alles und noch mehr, aber ob Sie es bekommen, steht auf einem anderen Papier.

Kann ich verlangen, dass die Wände nicht nur weiß gestrichen werden (mit anständiger Farbe), sondern darüber auch in der von uns angebrachten Farbe darüber?

Siehe meinen Kommentar zur vorigen Frage.

Die Wände selbst sind in Ordnung, keine Feuchtigkeit, keine Unebenheiten. Es liegt also wahrscheinlich an der Farbe des Malers.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar - wie gesagt, die Zeit läuft und es EILT!
Danke,
quicksand

Aber, anstatt in einem Forum nach Antworten zu suchen, sollten Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen von der Beschaffenheit der Wände, dem Vermieter mitteilen.

quicksand 18.08.2010 14:25

AW: Unfachmännisch gemalert übernommene Wohnung - EILT!
 
Hallo Regenmacher,

meine Frage war nur, ob / wie es sein kann, dass ein Malermeister die Wohnung weißelt und dann beim kleinsten Antippen mit Kreppband besagte Farbe wieder abfällt. Und sicher - Nägel werden im Mauerwerk befestigt - aber dafür muss ich ja die Farbschicht "durchdringen". Und wenn die so dermaßen locker sitzt..?

Gruß,
quicksand

Regenmacher 18.08.2010 15:21

AW: Unfachmännisch gemalert übernommene Wohnung - EILT!
 
Dass es so sein kann, sehen Sie ja an Ihrer Wohnung.

Warum es so ist, sollten Sie den Maler fragen!

Orion 18.08.2010 15:41

AW: Unfachmännisch gemalert übernommene Wohnung - EILT!
 
ist der untergrund zum weissen ungeeignet gewesen, hätten vorher die wände grundiert werden müssen, um für den abschließenden wandanstrich einen ausreichenden haftgrund herzustellen.

wurde diese grundierung (sog. "makulatur") "vergessen", kann es leicht sein, dass sich die wandfarbe wieder löst.

die malerfirma muss gewährleistung für ihre arbeit übernehmen.
wurde die arbeit nicht fachmännisch ausgeführt, wofür ihre beschreibung spricht, kann sich der vermieter an der malerfirma schadlos halten. diese müsste dann auch die schäden nachbessern, die ihnen durch die mangelhafte arbeit entstanden sind.

bemängeln sie ihrem vermieter gegenüber, dass ihnen die wandfarbe entgegenkommt und gewähren sie ihm einen angemessenen zeitraum (hier: 2 wochen), um die mängel beseitigen zu lassen.

weisen sie den zugang ihres schreibens beim vermieter nach.


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