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darkened_sun 24.09.2010 21:05

Renovierung bei Auszug, Handwerker bezahlen?
 
Hallo,
wir ziehen zum 1.11. aus und haben die Wohnung dann 2 Jahre und 2 Monate bewohnt und um besser antworten zu können zitiere ich hier erstmal meinen Mietverttrag:

Instandsetzung der Mieträume:
Der Mieter wird die gemieteten Räume auf seine Kosten in einem guten Zustand erhalten. Die Mieträume werden in einem bezugsfertigem Zustand übergeben, die Wänder der Räume werden mit Raufaser tapeziert und im Wohn-Essraum und Schlafraum wird Laminat verlegt. Die Wänder werden vom Mieter gestrichen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume bezugsfertig und sauber zu übergeben. Einbauteile sind auszubauen.

Nun zu den Fakten: Wir haben die Wände rot, weiß und gelb gestrichen, es gibt ein par Macken an den Tapeten und der Laminat hat einige auffällige Kratzer, die sich bisher nicht durch Reperatursets beheben ließen.

Kann der Vermieter verlangen die Wände weiß zu streichen -was wir wohl auch noch tun würden- und kann er uns wegen dem Laminat Probleme machen? Er lässt auch anklingen, das wir lieber die Finger davon lassen sollen, dass er Handwerker bestellt und wir dann die Rechnung kriegen, bevor wirs nicht vernünftig machen. Aber er muss uns doch erst die Chance geben es selber zu verbessern oder? Und was müssen wir laut unseres Mietvertrags überhaupt machen? Habt ihr vielleicht Beschlüsse oder offizielle Rechtsgrundlagen, die wir ihm vorlegen können?

Vielen Dank im Vorraus, unser Vermieter ist echt unheimlich unverschämt, unfreundlich, rechthaberisch und herrisch, da könnten wir wirklich Hilfe gebrauchen.

Regenmacher 25.09.2010 08:56

AW: Renovierung bei Auszug, Handwerker bezahlen?
 
An diesen Klauseln ist nichts auszusetzen. Aber rote und gelbe Wände muss der Vermieter nicht akzeptieren. So lange Sie in der Wohnung leben, haben Sie die freie Farbwahl, aber bei Auszug endet diese Freiheit. Oder würden Sie eine Wohnung nehmen, in der der Vormieter Blümchentapeten aus den 80er Jahren geklebt hat?

Beim Laminat haben Sie Recht. Hier haben Sie den Vortritt, bevor ein Handwerker tätig wird. Aber auch da gilt, Pfusch muss sich der Vermieter nicht bieten lassen. Und wenn ein Reparaturset nichts bringt, was wollen Sie noch machen?

Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, wäre der Laminatschaden von dieser zu regulieren.

chriss 29.09.2010 20:31

AW: Renovierung bei Auszug, Handwerker bezahlen?
 
Hallo,

ich weiss das man seit neuem nicht mehr Revovieren muß bei Auszug. Ich weiss nur nicht genau seit welchem Datum das gültig ist. Ich bin in eine Wohnung eingezogen 01/2007 da mußte ich bei Auszug Nov/2009 alles einmal überstreichen (Nichtraucher). Die nächste Wohnung verliessen wir dann Mai 2010 da waren die Wände Rot(Flur),blau(Wohnzimmer),Gelb (Küche) und die Decken auch. In dieser Wohnung wurde nichts beanstandet und es mußte auch nichts zurückgesetzt werden, da das der Vermieter sogar wusste.
Bisher waren die Mietverträge immer im Standdard Vordruck, also die üblichen Renovierungsklauseln.

Hat hier mal einer ein genaues Datum, wann das neue Gesetz in Kraft getreten ist hierfür ??

Vielen Dank im voraus.

viele Grüße
Christian


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