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Mieter S. 07.10.2010 14:22

Makulatur kleben bei Auszug
 
Hallo,

wir wohnen seit 15 Jahren in einer Mietwohung und haben im Mietvertrag stehen dass wir bei Auszug Makulatur an allen Wänden kleben müssen.

Dies wurde sogar nachträglich in beide Verträge eingetragen, NACHDEM wir unterschrieben hatten. Blöderweise (wir waren jung und kannten nur das Gute im Menschen) hatten wir damals aus irgend einem Grund unsere unterzeichnete Ausfertigung noch beim Vermieter gelassen. Aber dies ist heute nebensächlich.

Da wir jedoch regelmäßig tapeziert bzw. gestrichen haben ist die Wohnung z.B. derzeit in tadellosem Zusatand, an den Wänden wie auch Decken Rauhfaser, weiß gestrichen.

Müssen wir bei Auszug also die tadellose weiße Rauhfaser abreissen um Makulatur zu kleben? Bei Einzug übernahmen wir übrigens mäßig vom Vormieter tapezierte und weiß gestrichene Zimmer.

Besten Dank vorab
S.

Regenmacher 07.10.2010 15:02

AW: Makulatur kleben bei Auszug
 
Ich denke, dass diese Auflage nicht erfüllt werden muss. Auch wenn nicht beweisbar ist, dass diese Klausel nachträglich eingetragen wurde, hat der BGH in ähnlichen Fällen pro Mieter entschieden.

Lesen Sie bitte hier weiter: http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=14837


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