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Karesunado 25.10.2010 10:42

Durchgangsrecht bei Balkonreparatur
 
Hallo!
Mein Vermieter muß auf meinem Balkon, der recht groß ist, Platten austauschen und evtl weitere Renovierungsarbeiuten durchführen lassen. Aufgrund der Kosten möchte er kein Gerüst aufstellen lassen, damit die Handwerker auf den Balkon kommen, sondern er möchte, daß die Arbeiten durch meine Wohnung hindurch durchgeführt werden - zumindest, daß die Handwerker durch meine Wohnung auf den Balkon ein- und ausgehen.
Meine Frage dazu: Muß ich bei solchen Arbeiten, die ja nicht an einm Tage erledigt werden, dem zustimmen, oder kann ich verlangen, daß zum Zwecke der Balkonrenovierung/ -ausbesserung ein Gerüst aufgestellt wird?
Über Tips wäre ich dankbar.

Regenmacher 25.10.2010 17:06

AW: Durchgangsrecht bei Balkonreparatur
 
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie mit Ihrem Vermieter auf Kriegsfuß stehen und Sie es ihm heimzahlen wollen, richtig? Was ist daran so verwerflich, wenn die Handwerker durch Ihre Wohnung gehen und der Vermieter dadurch Hunderte von Euro einsparen kann?

Sie sollten aber verlangen, dass das Material und Werkzeug von außen auf den Balkon gelangt.


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