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xtrax84 27.10.2010 21:49

Renovierung des Nachmieters
 
Hallo zusammen,
ich bräuchte einen Rat in folgender Sache.
Am 30.11.10 ziehe ich aus meiner Wohnung aus, gewohnt habe ich dort 3 Jahre.
Beim Einzug hab ich die Wohnung unrenoviert, also ungestrichen und ohne Schönheitsreperaturen (Löcher in den Wänden usw) übernommen.
Eine Nachmieterin steht schon in den Startlöchern und möchte pünktlich zum 01.12. einziehen.
Allerdings bekommt sie noch ein neues Badezimmer eingebaut, da das jetzige nach knapp 40 Jahren ausgedient hat.
Heute war ein Architekt da und hat bereits alles ausgemessen.
Jetz ist es nur so, dass die Nachmieterin heute angemerkt hat, dass sie das Bad gerne schon hätte, wenn sie am 01.12 einzieht, das heißt, entweder müsste ich die letzten 10 Tage meiner Mietzeit noch mit einer Baustelle im Bad leben oder früher ausziehen.
Eine Baustelle möchte ich auf garkeinen Fall hinnehmen, weil ich 1. ein kleines Kind habe und 2. selbst schwanger bin - da kann ich auf ein Badezimmer nicht verzichten. Gegen einen früheren Auszug hätte ich im Grunde nichts, denn in die neue Wohnung kann ich jederzeit einziehen, allerdings möchte ich dann nicht für ein volles Monat die Miete bezahlen, wenn ich nur 20 Tage, aufgrund der Umbauarbeiten, dort "wohnen" kann, außerdem müsste ich in der neuen Wohnung ja dann auch schon Miete zahlen, wenn ich dort früher einziehe. Wie kann ich da vorgehen?
Außerdem hat mir die Nachmieterin jetzt offenbart, dass sie auch die Decke gestrichen haben will.
Allerdings steht im Mietvertrag nur "die Wände sind zu weißen".
Weiß sind sie ohnehin fast alle, die Bunten wollte ich natürlich noch weiß streichen, aber wieso die Decke? Und muss ich auch die weißen Wände jetzt nochmal extra weißen?
Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben.
Danke schon mal im Vorraus

LG xtrax

Regenmacher 28.10.2010 15:05

AW: Renovierung des Nachmieters
 
Die Wände wären nur zu weißen, wenn es tatsächlich nach Lage der Dinge erforderlich wäre. Also abgewohnte und verschmutzte Wände, oder Farben, die Kopfschmerzen verursachen. Wenn aber im Übergabeprotokoll vor 3 Jahren der Istzustand der Wohnung festgehalten wurde, dann müssen Sie überhaupt nicht renovieren, denn der Vermieter kann von Ihnen keine Arbeiten verlangen, die zuvor nicht erbracht wurden.

Für die Renovierung des Bades sollten Sie dem Vermieter vorschlagen, dass Sie ab dem Tag keine Miete mehr bezahlen, an dem die Arbeiten beginnen, weil Sie dann freiwillig das Feld geräumt haben werden.

xtrax84 28.10.2010 18:21

AW: Renovierung des Nachmieters
 
Leider gibt es kein Übergabeprotokoll, da der Vermieter 400km entfernt wohnt und es bei meinem Einzug keinen direkten Kontakt mit dem Vermieter, sondern nur mit den Vormietern gab.
Wie sieht die Lage denn ohne ein Übergabeprotokoll aus??

Ich bin ja bereit die Wände zu überstreichen, wenn es auch noch die Farbe des Vormieters ist (war ja damals ganz neu, noch nicht mal 3 Monate, deswegen konnte ich gut damit leben), auch die Verschmutzungen zu beseitigen, aber nicht die Decke.

So ähnlich dachte ich mir das auch, dass ich ab dem Tag, an dem die Renovierungen für das Badezimmer beginnen, keine Miete mehr bezahle, ich denke aber, dass meinem Vermieter das nicht passen wird...vor allem, wie berechne ich das dann? Prozentual von der Warm oder Kaltmiete?

Wenn mein Vermieter sich nicht auf den Vorschlag einlässt, kann ich dann die Renovierung verweigern, also das streichen oder bekomm ich dadurch Ärger?

Danke für die Antwort
LG

Regenmacher 28.10.2010 19:29

AW: Renovierung des Nachmieters
 
Zitat:

Zitat von xtrax84 (Beitrag 2352)
Leider gibt es kein Übergabeprotokoll, da der Vermieter 400km entfernt wohnt und es bei meinem Einzug keinen direkten Kontakt mit dem Vermieter, sondern nur mit den Vormietern gab.
Wie sieht die Lage denn ohne ein Übergabeprotokoll aus??

Wenn Sie z.B. Zeugen haben für den Zustand dieser Wohnung bei Einzug, dann haben Sie die besseren Karten.

Ich bin ja bereit die Wände zu überstreichen, wenn es auch noch die Farbe des Vormieters ist (war ja damals ganz neu, noch nicht mal 3 Monate, deswegen konnte ich gut damit leben), auch die Verschmutzungen zu beseitigen, aber nicht die Decke.

Was ist denn zum Thema Schönheitsreparaturen überhaupt vereinbart? Der Satz: "Die Wände sind zu weißen" ist nämlich keine verpflichtende Klausel. Und darauf kommt es an, die Wünsche der Nachmieterin spielen keine Rolle, mit der haben/hatten Sie kein Vertragsverhältnis.

So ähnlich dachte ich mir das auch, dass ich ab dem Tag, an dem die Renovierungen für das Badezimmer beginnen, keine Miete mehr bezahle, ich denke aber, dass meinem Vermieter das nicht passen wird...vor allem, wie berechne ich das dann? Prozentual von der Warm oder Kaltmiete?

Die berechnung wird von der kompletten Miete vorgenommen, also Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung.

Wenn mein Vermieter sich nicht auf den Vorschlag einlässt, kann ich dann die Renovierung verweigern, also das streichen oder bekomm ich dadurch Ärger?

Die Renovierung hängt vom Mietvertrag ab (s.o.). Die Handwerker fürs Bad müssen Sie natürlich nicht reinlassen, wenn Sie der Vermieter nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt.

Danke für die Antwort
LG

Da Sie ja noch etwas Zeit haben, sollten Sie versuchen, diesen Mietvertrag in Sicht auf die Schönheitsreparaturen von einem Anwalt oder Mieterverein auf Gültigkeit abklopfen zu lassen.


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