Wasserschaden durch defekte Wasserzuleitung
Ohne Fremdeinwirkung löste sich (wahrscheinlich durch Materialermüdung) eine Wasserzuleitung an der Spüle in der Küche, welche Bestandteil der gemieteten Wohneinheit ist. Der Vermieter weigerte sich mit den Worten "darum müßt ihr euch selbst kümmern", selbst einen Instalateur anzurufen, was dann von mir erledigt wurde. Der kam auch, reparierte und möchte jetzt die Rechnung an mich schicken. Muß ich diese bezahlen?
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AW: Wasserschaden durch defekte Wasserzuleitung
Wie hoch ist die Rechnung, haben Sie eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart?
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AW: Wasserschaden durch defekte Wasserzuleitung
Die Rechnung beläuft sich auf ca. € 200, eine Kleinreparaturklausel über 30 € pro Fall ist im Mietvertrag vereinbart.
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