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Burni1945 16.11.2010 14:33

Wasserschaden durch defekte Wasserzuleitung
 
Ohne Fremdeinwirkung löste sich (wahrscheinlich durch Materialermüdung) eine Wasserzuleitung an der Spüle in der Küche, welche Bestandteil der gemieteten Wohneinheit ist. Der Vermieter weigerte sich mit den Worten "darum müßt ihr euch selbst kümmern", selbst einen Instalateur anzurufen, was dann von mir erledigt wurde. Der kam auch, reparierte und möchte jetzt die Rechnung an mich schicken. Muß ich diese bezahlen?

Regenmacher 16.11.2010 17:32

AW: Wasserschaden durch defekte Wasserzuleitung
 
Wie hoch ist die Rechnung, haben Sie eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart?

Burni1945 17.11.2010 14:11

AW: Wasserschaden durch defekte Wasserzuleitung
 
Die Rechnung beläuft sich auf ca. € 200, eine Kleinreparaturklausel über 30 € pro Fall ist im Mietvertrag vereinbart.


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